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Lesen: Bonn unterstützt Forderung nach wirkungsvollem Lieferkettengesetz
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > Bonn unterstützt Forderung nach wirkungsvollem Lieferkettengesetz
Bonn

Bonn unterstützt Forderung nach wirkungsvollem Lieferkettengesetz

Letztes Update: 04.05.2021
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
Lieferkettengesetz
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Bonn – Am Mittwoch, 5. Mai 2021, wird der Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eingeführt. Pünktlich zur Ausschusssitzung wird die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ an die Mitglieder des Bundestags übersendet. Auf Initiative von Oberbürgermeisterin Katja Dörner hatte die Stadt Bonn die Resolution im Februar als eine der ersten Kommunen unterzeichnet.

Der Resolution haben sich inzwischen 65 Kommunen mit insgesamt rund zehn Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern angeschlossen. Dazu gehören die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover, München und Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln, Nürnberg und sieben Berliner Bezirke.

OB Dörner: „Städte wie Bonn sind Vorreiter beim Thema nachhaltige Beschaffung. Von einem starken Lieferkettengesetz würde daher auch Bonn profitieren. Bonn ist zudem Sitz mehrerer internationaler Zertifizierungsorganisationen, die durch ihre Siegel den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, mit ihren Entscheidungen beim Einkauf Veränderungen zu gestalten. Ein starkes Lieferkettengesetz hilft, Konsum verantwortlich und nachhaltig zu gestalten.“

Mit der Resolution werden die Bundestagsmitglieder aufgefordert, sich im parlamentarischen Prozess für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs einzusetzen. Der Entwurf stärkt die Rechte von Betroffenen kaum, erfasst Umweltschutz nur punktuell und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Besonders problematisch sind die abgestuften Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch mittelbare Zulieferer erst handeln, wenn sie davon Kenntnis erlangen – also dann, wenn es bereits zu spät ist.

Auch Bürgerinnen und Bürger können sich für ein starkes Lieferkettengesetz einsetzen und den Lieferkettenbrief an die Bundestagsabgeordneten schicken. Weitere Informationen auf www.lieferkettenbrief.de.

Hintergrund Lieferkettengesetz
Seit Monaten stocken auf Bundesebene die Verhandlungen für ein Lieferkettengesetz. Nach einem Austausch von Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich einige engagierte Städte und Gemeinden zusammen und verfassten den Resolutionstext „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Zu den Initiatoren gehören die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenick, die Stadt Mainz, die Stadt Eltville am Rhein, der Markt Roßtal, die Faire Metropolregion Nürnberg und die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.

Mit der Resolution transportieren Kommunen in Deutschland, die sich für eine verantwortliche Beschaffung einsetzen, ihre Forderung, dass ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz beschlossen wird. Sie greifen mit der Resolution die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf.

Mit einem gesetzlich verbindlichen Rahmen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten.

Auf die Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Von einem starken Lieferkettengesetz würden sie profitieren. Es ist davon auszugehen, dass das Warenangebot, das sozial- und umweltgerecht hergestellt wird, spürbar steigen wird, andererseits können Unternehmen, die gegen Auflagen des Gesetzes verstoßen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

 

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