Bürgerbegehren: Jetzt soll Kostenschätzung diese Woche erfolgen

Bad Honnef. Die Stadt will im Bad Honnefer Stadtgarten bauen und zwar im nördlichen Bereich. Der hat zurzeit die Funktion einer grünen Lunge und filtert Abgase, die durch den Verkehr auf der B42 erzeugt werden. Außerdem ist er Heimat vieler Insekten, Vögel und anderer Tiere.

Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ will eine Bebauung verhindern. Sie argumentiert unter anderem mit der für die Bad Honnefer Bevölkerung wichtigen Filterfunktion, die das grüne Areal hat, zählt den Stadtgarten zu den beiden grünen Achsen von Osten nach Westen und von Süden nach Norden, die ein „einzigartiges, durchgängiges Ensemble von Grünflächen“ darstellen würden, „um das uns viele Städte beneiden“, und weist darauf hin, dass insbesondere der nördliche Teil des Stadtgartens in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegt. Laut §78 Wasserhaushaltsgesetz sei das Bauen dort verboten.

Das Interesse der Stadt ist, mehr Wohnraum für mehr Bürger zu schaffen. Ziel sind 3000 Neubürger. Nur durch Zuzug – auch junger Familien – sei gewährleistet, dass Bad Honnef wirtschaftlich eine Zukunft hätte.

Geplant sind im nördlichen Bereich des Stadtgartens bezahlbare Wohnungen. Weil das Gelände der Stadt gehört, ist eine Bebauung kostengünstig und unkompliziert. Allerdings wären umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen notwendig.

Was zunächst sympathisch wirkt, wirft die Frage auf, warum gerade weniger reiche Bürgerinnen und Bürger an einer solchen lärm- und schadstoffbelastenden Stelle leben sollen. Den Mitgliedern der Bürgerinitiative, die größtenteils angrenzend an dem nördlichen Stadtgarten wohnen, wird vorgeworfen, sie verfolgten nur eigene Interessen. Die Initiative kontert, das sei nun einmal der Sinn einer solchen Gemeinschaft, dass die Interessen von Bürgern vertreten würden. Was den Lärmschutz anginge, würde den dort Wohnenden eine Bebauung letztlich mehr nützen.

Nachdem der Bauausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigt hatte, strengte die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren an. Dabei ist laut Kommunalgesetz die Verwaltung  „in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich“.

1658 Unterschriften sind notwendig, um ein Bürgerbegehren überhaupt in Gang setzen zu können. Sie müssen innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist eingeholt werden. Unterschriftenlisten können allerdings nur ausgelegt werden, wenn die Stadt eine Kostenschätzung abgibt. Sie muss auf den Unterschriftenlisten vermerkt sein.

Bislang hat die Stadt es nicht geschafft, eine solche Kostenschätzung abzugeben. Allerdings soll sie voraussichtlich in dieser Woche erfolgen. Jedenfalls kündigte sie das am 5.7.2018 per Mail gegenüber dem Sprecher der Bürgerinitiative, Heinz Jacobs, an. Ab der Übergabe der Kostenschätzung würde dann die Sechs-Wochen-Frist beginnen.

Die Initiative kritisiert die Terminierung scharf. „Die Formulierung „voraussichtlich“ könnte auch darauf hindeuten, dass die Stadtverwaltung den Termin noch weiter hinausschiebt, um unsere Aktion vollständig in die Sommerferien/in das Sommerloch hineinzudrücken“, so Jacobs. Fakt ist: Werden erst in der kommenden Woche alle erforderlichen Formalitäten für die Unterschriftensammlung erfüllt, fällt sie komplett in die Ferienzeit, was bedeutet, ein Teil der Abstimmungsberechtigten könnte sich dann an dem per Gesetz geregelten demkokratischen Vorgang nicht beteiligen.

Bürgermeister Otto Neuhoff wies laut General-Anzeiger die Vorwürfe der Initiative deutlich zurück. „Geschuldet sei der Ablauf alleine der – bekanntermaßen hohen – Belastung im Geschäftsbereich Städtebau bei gleichzeitig dünner Personaldecke.“, so der GA.

Übrigens: Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein, muss der Stadtrat ihm nicht folgen. Dann käme es zu einem Bürgerentscheid.

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