Königswinter – Die Bürgerinitiative hat im Juli 2020 ein Bürgerbegehren „Retten wir den Stadtgarten für Mensch und Klima“ zum Erhalt des Parks „Am Stadtgarten“ in der Königswinterer Altstadt angemeldet. Die von vielen Königswinter Bürger/Inne/n unterstützte Intitiative ist besorgt, dass diese wichtige „grüne Lunge“ der Stadt aufgrund der Bauabsichten der städtischen Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) verschwindet. Ziel des Bürgerbegehrens ist, dass die Stadt Königswinter Eigentümerin und Besitzerin des Parkgrundstücks bleibt und nicht anderweitig darüber verfügt.
Mittlerweile hat dem Aufsichtsrat der WWG das vom Planungs- und Umweltausschuss geforderte Umweltverträglichkeitsgutachten vorgelegen. Nach Mitteilung des Bürgermeisters Wirtz hat die WWG daraufhin beschlossen, die Park- und Spielfläche Stadtgarten komplett zu erhalten.
Bezüglich des Bürgerbegehrens wird nun dem Rat der Stadt Königswinter für seine letzte Ratssitzung am 29.9.2020 durch die Verwaltung vorgeschlagen, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Die Bürgerinitiative betont, dass die dort gegebene Begründung den Schluss der Unzulässigkeit nicht rechtfertigt:
Der allein maßgebende Ratsbeschluss vom 30.9.2019, der WWG zur Nutzung des Park-Grundstücks ein Erbbaurecht einzuräumen, erging nach Ansicht der Bürgerinitiative unzulässigerweise in nicht-öffentlicher Sitzung und wurde nie veröffentlicht. Somit kann das Bürgerbegehren nicht wegen Fristversäumnis‘ aufgrund eines ihr nicht bekannten Beschlusses unzulässig sein.
Das weitere Argument, dass sich das Bürgerbegehren als „kassierendes“ Bürgerbegehren gegen das Bebauungsplanverfahren Nr. 10/44 „Am Stadtgarten/Hauptstraße“ richte, ist mehr als fragwürdig. Ziel des Bürgerbegehrens war und ist es, den Stadtgarten als Park-und Spielfläche zu erhalten und vor diesem Hintergrund die Stadt als Eigentümerin anzuhalten, hierüber nicht anderweitig zu verfügen. Dafür ist es zunächst unerheblich, durch welche Umnutzung die Park- und Spielfläche mit altem Baumbestand vernichtet wird.
Für die Mitglieder der Bürgerinitiative ist es ein großer Erfolg, dass der Park nun erhalten bleibt. Aufgrund der durch ihre erfolgreichen Aktionen geschaffenen Öffentlichkeit für den Erhalt des Parks und aufgrund des im Sinne des Bürgerbegehrens für den Park positiven Beschlusses des Aufsichtsrates der WWG hat die Bürgerinitiative entschieden, das Bürgerbegehren zurückzunehmen. Dies wurde dem Bürgermeister bereits mitgeteilt.
In einem Gespräch Anfang September 2020 hat Bürgermeister Wirtz den Vertreterinnen des Bürgerbegehrens bestätigt, dass der Aufsichtsrat der WWG einstimmig beschlossen habe, von einer Bebauung des Stadtgartens (Park/Spielplatz), Abstand zu nehmen. Dies habe zur Folge, dass die Verwaltung dem Planungs- und Umweltausschuss am 25.11. vorschlagen werde, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 10/44 zurückzunehmen. Danach soll auch der Beschluss vom 30.9.2019 zum Erbbaurechtsvertrag zwischen Stadt und WWG in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 14.12. zurückgenommen werden. Dies wurde der Bürgerinitiative in einem Schreiben des Bürgermeisters Wirtz vom 4.9.2020 nochmals schriftlich bestätigt.
Die Bürgerinitiative verlässt sich auf diese Zusage! Sie vertraut darauf, dass der Beschluss der WWG in der vorgesehenen Weise umgesetzt wird. Das Umweltverträglichkeitsgutachten liegt der Bürgerinitiative bislang nicht vor. Es wurde ihr aber zugesichert, sobald es im Planungsausschuss öffentlich verhandelt wird. Sie geht davon aus, dass der neue Bürgermeister Wagner sich an diese Vorgaben zur Erhaltung des Stadtgartens für Mensch und Klima hält. „Dies stellt für uns alle das vorrangige Ziel dar, für das wir uns als betroffene Bürger gemeinsam weiter einsetzen werden. Wir zählen dabei auch auf die vom zukünftigen Bürgermeister Wagner im Wahlkampf immer wieder hervorgehobene Bedeutung der in Zukunft zu gewährenden besseren und intensiveren Bürgerbeteiligung“, so die beiden verantwortlich Zeichnenden für das Bürgerbegehren, Dr. Claudia Lindberg und Silke Becker.
„Wir werden auch künftig darauf achten, dass die jetzt neu aufzustellende Planung der WWG den Park mit seinen besonderen ökologischen Bedingungen (als Überschwemmungsgebiet und mit seinen speziellen hydro-geologischen Eigenschaften über- und unterirdisch) schützt und nicht gefährdet!“
Dr. Claudia Lindberg und Silke Becker, Bürgerinitiative Stadtgarten