Bad Honnef – Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ kämpft weiter für ihre Interessen. Über 55 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die an der Abstimmung teilnahmen, votierten im Januar beim Bürgerentscheid gegen eine mögliche Bebauung des nördlichen Stadtgartens. Trotz der Mehrheit reichte das Ergebnis nicht. Zu wenige Bad Honnefer beteiligten sich an der Abstimmung, mit 29,61 Prozent wurde das Quorum nicht erreicht. Der Weg für die Aufstellung eines Bebauungsplans schien frei. Nun könnte es doch anders kommen.
Mit Datum vom 28.2.2019 legte die Bürgerinitiative Einspruch gegen den Bürgerentscheid bei der Stadt ein.
Bereits beim Bürgerbegehren gab es große Unstimmigkeiten. Die Initiative warf der Stadt vor, die Terminierung der Kostenschätzung verzögert zu haben. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Unterschriftensammlung erst in den Schulferien stattfinden konnte. Viele Bürgerinnen und Bürger seien zu diesem Zeitpunkt nicht in Bad Honnef gewesen. Trotzdem kamen über 4.400 Stimmen für das Anliegen der Stadtgarteninitiative zusammen.
Im Oktober erklärte dann der Rat das Bürgerbegehren für zulässig. Nach Auffassung der Bürgerinitiative hätte in derselben Sitzung auch über den Beitritt zum Bürgerbegehren entschieden werden müssen. Die Verwaltung vertrat eine andere Rechtsauffassung. Problem: Tritt der Rat dem Begehren nicht bei und soll ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden, muss der Entscheid innerhalb von drei Monaten herbeigeführt werden. Die Frist beginnt mit der Entscheidung des Rates.
Erst nachdem die Initiative die Kommunalaufsicht eingeschaltet hatte, fand auf Antrag der SPD am 15.11.2018 eine Sondersitzung des Rates statt. Die Mehrheit entschied sich dafür, dem Begehren nicht beizutreten. Wegen des späteren Termins fiel somit wieder ein Großteil der Werbezeit, diesmal für den Bürgerentscheid, in die Ferienzeit.
Neuer Ärger entzündete sich an Hinweiszetteln, die die Stadt am Tag des Bürgerentscheids in den Wahlkabinen angebracht hatte. Auf denen wurde erklärt, was „Ja“ bzw. „Nein“ bedeutet. Durch die Interpretation sei allerdings die Fragestellung des Bürgerentscheids in ihrem Grundanliegen verändert worden, so die Initiative. Es sei ihr nicht um das Prüfen beziehungsweise Nichtprüfen, sondern um die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-144 gegangen.
In dem Einspruch, der „Honnef heute“ vorliegt, hebt die Bürgerinitiative hervor, ihr sei es nicht um die Abstimmung über ein Prüfverfahren oder eine Bebauung oder Nichtbebauung gegangen, sondern darum, „nach Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans und Fassung eines neuen Aufstellungsbeschlusses eine Verschlimmbesserung zu verhindern“.
Die Stadtverwaltung habe dazu die Fragestellung des Bürgerbegehrens bewusst verfälscht und die Fragestellung „Aufhebung und Belassung des Aufstellungsbeschlusses“ zu „Für oder gegen die Prüfung einer möglichen Bebauung“ umfunktioniert, was auf die Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler und somit auf das Wahlergebnis täuschend eingewirkt hätte.
Die Hinweise in den Wahlkabinen wertet die Bürgerinitiative zudem als Verstoß gegen das Werbungsverbot in Wahllokalen. Laut Kommunalgesetz sei während der Wahlzeit in und an Gebäuden, in denen gewählt werde, jede Beeinflussung durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten, so die Initiative in ihrem Einspruch. Schon das Anbringen eines Musterwahlscheins verstoße gegen das Neutralitätsverbot.
Nicht korrekt finden die Mitglieder der Stadtgarteninitiative auch die Auswahl der Wahllokale. Durch gezielte „Zuordnung von Straßen zu wohnortfernen Wahllokalen“ habe die Verwaltung den Bürgerentscheid benachteiligt und die Wahlbeteiligung „reduzierend behindert“.
Nach Interpretation der Kommunalwahlordnung durch die Bürgerinitiative müssten alle Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, „dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird“.
Die Stadt habe dagegen „in eklatanter Weise“ verstoßen. So seien Bewohner aus Selhof einem Wahllokal in Rhöndorf zugeordnet worden, obwohl in der St. Martinus-Schule ein Wahllokal eingerichtet war. Ebenfalls hätten Bewohner der Innenstadt nach Rhöndorf gemusst, obwohl es auch ein Wahllokal im Rathaus gab.
In einer Schlussbemerkung wertet die Bürgerinitiative „die dargelegten Rechtsverstöße“ als bewusste und gewollte Erfolgsverhinderung des Bürgerentscheids, Hinweise an die Stadtverwaltung Bad Honnef seien nach „Gutsherrenart“ negativ beantwortet worden.
Die Stadt bestätigte den Eingang des Einspruchs auf Nachfrage von „Honnef heute“ bislang nicht.