Bad Honnef | Der Präsident des Landgerichts Bonn sucht für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 Erwachsenenschöffinnen und -schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Bonn sowie das Amtsgericht Bonn (gemeinsames Schöffengericht Bonn und Königswinter).
Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter nehmen Schöffinnen und Schöffen aktiv an Strafprozessen teil und wirken dabei mit gleichem Stimmrecht wie die Richterinnen und Richter an der Urteilsbildung mit.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die durch den Rat der Stadt Bad Honnef beschlossen und an das Amtsgericht Königswinter weitergeleitet wird. Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt dann von dort durch den Schöffen-Wahlausschuss. Das Ergebnis der Wahl wird dem Landgericht Bonn mitgeteilt.
Voraussetzungen:
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.
Anforderungen
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, durch die sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Benötigte Personalangaben
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste und die vom Amtsgericht einzuholende Auskunft aus dem Bundeszentralregister werden folgende Personalangaben benötigt: Familienname, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik mit der Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik gelegenen Orten mit der Angabe des Landes), Tag der Geburt, Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes auch Angabe des Tätigkeitsbereiches) sowie die Anschrift der vorgeschlagenen Person. Entsprechende Antragsvordrucke sind bei der Verwaltung erhältlich und können auf Anfrage auch elektronisch oder auf dem Postweg übersandt werden.
Informationen und Auskunft
Weitere Informationen können über das Schöffenamt können im Internet unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger richten ihre Bewerbung bitte bis zum 21. Februar 2018 an die Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef. Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Annette Engels, Zimmer 012, Telefon 02224/184-158, E-Mail annette.engels@bad-honnef.de. Dort können auch entsprechende Antragsvordrucke angefordert werden.