Siebengebirge – Burghof-Eigentümer Bernd Siebdrat will aus dem Anwesen eine Alm mit Wanderherberge machen. Der Rhein-Sieg-Kreis steht dem Projekt positiv gegenüber und hat für das Vorhaben eine Ausnahme und eine Befreiung von den Schutzgeboten der Naturschutzgebietsverordnung erteilt. Heute hat der BUND gegen das Projekt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Es geht ihm um den Schutz „des einzigartigen Siebengebirges“. Eine Alternative zur Klageerhebung gebe es nicht.
Eine „Nutzung und Zweckentfremdung“ des seit 30 Jahren leerstehenden Burghofes als Dauerwohnort, Feriendomizil und für eine umfangreiche Außengastronomie ginge nicht konform mit dem Naturschutz. Das angedachte Großprojekt „mit zwei geplanten Bestandswohnungen, sechs Ferienwohnungen, etlichen Hotelzimmern und etwa 120 Plätzen in der Außengastronomie“ stehe im Widerspruch zum Schutz des Siebengebirges, das ein Naturschutzgebiet und ein gemeldetes europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist, teilt Sprecher Achim Baumgartner mit.
Entgegen der Begründung des Landrates diene das Vorhaben auch nicht dem Denkmalschutz, da es für die geplante Nutzung in großen Teilen verändert und zweckentfremdet werden müsse. Bis heute sei dem BUND zudem eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Vorhaben von Seiten der unteren Denkmalschutzbehörde, der Stadt Königswinter, nicht bekannt geworden.
Die Umweltschutzorganisation sieht für weitere Übernachtungs- und Gastronomieangebote im Schutzgebiet keinen erkennbaren Bedarf. Angebote dazu gebe es in den Ortslagen in Königswinter und Bad Honnef bzw. schon jetzt im Schutzgebiet hinreichend. Baumgartner: „Tatsächlich wird der Denkmalschutz als Vehikel genutzt, um einen 1-A-Immobilienstandort mitten im Schutzgebiet mit Rheinblick und vis-à-vis zum Schloss Drachenburg als Investment zu sichern.“ Angesichts des Artensterbens stehe dafür der erforderliche und rechtlich gebotene Schutz des Naturschutzgebietes dem Vorhaben entgegen. Problematisch sind für den BUND u.a. die erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung, die Lichtemission und die immer anhaltenderen Störungen der Natur auch in den sonst noch einigermaßen geschützten Zeiten der Dämmerung und Nacht.
Für den BUND wäre es Aufgabe der Kreisverwaltung als verantwortliche Schutzgebietsmanagerin gewesen, im Rahmen eines FFH-Entwicklungskonzeptes die zahlreichen Eingriffe durch Bauten, Straßen- und Wegeausbau, Verkehrssicherung und verschiedene Nutzungen, allen voran die forstliche Nutzung, untereinander zu priorisieren, Verkehrslenkungskonzepte zu entwickeln und Grenzen für eine Gesamtbelastung vorzusehen. Den immer neuen Eingriffen stünden keine adäquaten Fortschritte beim Schutz des Gebietes gegenüber, trotz der Maßnahmen aus dem Naturschutzgroßprojekt Chance7 und der Ausweisung von Wildnisgebieten durch das Land NRW.
Der BUND teilt mit, dass mit der Klage, die vom Vogelschutz-Komitee als betroffenem Grundstücksnachbarn finanziell unterstützt wird, einmal mehr die Notbremse gezogen werde, „um die weitere Verschlechterung und Zweckentfremdung des Siebengebirges aufzuhalten und um das Gebiet für die landschaftsorientiere Erholung vor noch weitern Eingriffen, Fahrverkehr und privatnützigen Bauprojekten zu schützen“.
Baumgartner: „Letztendlich muss konstatiert werden, dass die zuständigen Behörden die Notwendigkeit eines wirksamen Naturschutzes vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht anerkennen, und die Natur noch immer als scheinbar unerschöpfliche Ressource für wirtschaftlichen Wohlstand nutzen wollen.“
Immer wieder Baumgartner! Der gibt auch nie Ruhe.
Ich finde das auch blöd und spießig. Ich hätte mir so gewünscht, man hätte eine vierspurige Zufahrt dahin gebaut – und dann natürlich ein Parkhaus. Aber das ist vielleicht zu teuer, deshalb mal eben ein paar Quadratmeter (soweit das Auge reicht) planieren. Gottvater im Turm sei Dank wird auch die idyllischste Phantasie Wirklichkeit. Nur so geht landschaftsorientierte Naherholung. Vielleicht haben wir auch noch nicht genug Esel aufm Drachenfels.