Siebengebirge – Mit Schriftsatz vom 25.1.2023 hat der BUND NRW nach der Klageerhebung nun den „Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ der Klage beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Das teilt der Umweltverband heute mit. Er lege in seinem Antrag dezidiert dar, „dass und weshalb das geplante, privatnützige Bauvorhaben weder mit der Schutzgebietsverordnung noch mit den Schutzzielen für das europäische Fauna-Flora-Habitatgebiet vereinbar ist“. Es diene auch nicht dem Denkmalschutz, da die geplanten baulichen Eingriffe außerordentlich umfangreich seien.
Den Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hält der BUND für notwendig, „weil die Kreisverwaltung für den beklagten Ausnahme- und Befreiungsbescheid nicht die Klärung durch die bereits absehbare Klage abwarten wollte und deshalb den „Sofortvollzug“ des Bescheides angeordnet hatte. Damit wird zunächst die eigentlich aufschiebende Wirkung einer Klage unmittelbar ausgesetzt. Der jetzige Antrag des BUND NRW ist das Rechtsinstrument, um die aufschiebende Wirkung trotz der Sofortvollzugsanordnung wieder herstellen zu können“.