Bonn-Bad Godesberg – Der Wohnung verwiesen wurde Mittwochnachmittag ein Ehemann und Vater in Mehlem. Nach bisherigem Ermittlungsstand der Polizei soll er seit längerem gegenüber seiner Frau gewalttätig gewesen sein. Auch seine Tochter soll er regelmäßig geschlagen haben.
Der Mann darf zehn Tage lang nicht in seine Wohnung zurückkehren, Sollte er dieses Verbot nicht beachten, drohe ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro, so die Polizei. Zudem erwartet ihn ein Ermittlungsverfahren.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Ehefrau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln