Bad Honnef. Die Europawahl ist am Sonntag, 26. Mai 2019. Anträge für die Briefwahl können noch wie folgt gestellt werden:
Wer seine Wahlunterlagen online beantragen und diese auf dem Postweg übersandt bekommen möchte, für den steht bis zum 23. Mai 2019, 23:59 Uhr, der Online-Wahlscheinantrag unter www.bad-honnef.de zur Verfügung. Am 24. Mai 2019 zwischen 00:00 bis 12:00 Uhr besteht noch die Möglichkeit der Online-Beantragung. In diesem Fall müssen die Wahlunterlagen aber persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 1, abgeholt werden, da eine rechtzeitige Übersendung der Wahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Wer über kein Internet verfügt, kann den Antrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht, ausfüllen und unterzeichnen. Sollen die Wahlunterlagen zugeschickt werden, muss der Antrag dem Wahlamt in einem frankierten Umschlag zugesendet oder im Rathaus, Rathausplatz 1, abgegeben oder in einen der Hausbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, eingeworfen werden. Der Antrag sollte dem Wahlamt möglichst bis zum 21. Mai 2019 zugehen. Geht der Antrag später ein, besteht das Risiko, dass keine hinreichende Zeit für die Übersendung und Rücksendung der Wahlunterlagen bleibt.
Schließlich haben die Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, die Möglichkeit, persönlich in den Briefwahlbüros per Brief zu wählen. Die Briefwahlbüros sind wie folgt geöffnet: Briefwahlbüro Bad Honnef-Tal, Rathausplatz 1, Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr sowie Do. zusätzlich von 15:00-17:00 Uhr. Briefwahlbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, Mo. 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, Di./Do./Fr. 08:00-12:00 Uhr. Mittwochs ist das Briefwahlbüro Aegidienberg geschlossen. Am Freitag, 24. Mai 2019, sind beide Briefwahlbüros durchgehend von 08:00–18:00 Uhr geöffnet.
Wenn die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nachweislich und ohne Verschulden versäumt wurde, ist eine Antragstellung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. Gleiches gilt, wenn bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass sie/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 25. Mai 2019, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Wahlamt im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, ist am 25. Mai 2019 von 08:00–12:00 Uhr und am Wahltag durchgehend von 08:00–18:00 Uhr besetzt.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die auf Wahlbriefumschlag angegebene Stelle (Wahlamt, Rathausplatz 1) zurückgesendet oder bei dieser abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr eingeht. Um bei Postversand einen rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 23. Mai 2019) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung ist kostenfrei. Wer seinen Wahlbrief später versendet, trägt das Risiko, dass dieser bei der Gemeinde nicht rechtzeitig eingeht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Die letzte Leerung des Briefkastens am Briefwahlbüro/Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, erfolgt am Wahltag, 17:00 Uhr. Die Abgabe von Wahlbriefen am Wahltag in den Wahllokalen ist nicht zulässig. Für den fristgerechten Eingang des Wahlbriefes bei der Gemeinde ist alleine die Wählerin oder der Wähler verantwortlich.
Für etwaige Fragen steht das Wahlamt der Stadt Bad Honnef unter den Rufnummern 02224/184-151 oder -157 oder – 255, E-Mail wahlen@bad-honnef.de, zur Verfügung.