Bad Honnef – Im Mai wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am kommenden Sonntag, dem 9. Juni, verschickt. Einige Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet, insbesondere aus der Karlstraße und dem Kastanienweg, informierten die Stadt und die Presse darüber, dass sie keine Wahlkarten erhalten haben.
Die Stadt Bad Honnef weist darauf hin, dass die Ausübung des Wahlrechtes selbstverständlich auch ohne vorliegende Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist:
• Am Wahltag: es genügt die Vorlage eines Ausweisdokumentes im zuständigen Wahllokal.
• Briefwahl: Personen ohne Wahlbenachrichtigungskarte können Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail an wahlen@bad-honnef.de oder durch persönliches Erscheinen im Wahlamt im Rathaus beantragen.
Die Karten werden von einem Dienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt, der mit einem Drittanbieter zusammenarbeitet und die Karten über den Postweg zustellen lässt. Derzeit sei nicht nachvollziehbar, warum einige Personen keine Wahlbenachrichtigungskarten erhalten haben, so die Verwaltung.
Rückfragen zur Europawahl beantwortet das Wahlamt der Stadt Bad Honnef auch unter Telefon 02224 / 184-327.
Vor kurzem war in „Honnef heute“ zu lesen, dass in Königswinter eine Reihe von Personen keine Wahlbenachrichtigung für Wahlen zum Europaparlament erhalten haben. Dies is allerdings kein Sonderfall für Königswinter, sondern auch hier in Bad Honnef sind von diesem Umstand viele Wahlberechtigte betroffen. So z.B. nicht nur die in dem Artikel benannten Straßenzüge, sondern auch alle Anwohner des Eichenwegs.
Nach einer Anfrage im Wahlbüro der Verwaltung der Stadt Bad Honnef wurde mir mitgeteilt dass die Aussendung der Wahlbenachrichtigungen nicht in der Hand der Stadt Honnef liege sondern dass sie von einer externen Selle, externer Dienstleister, aus geschieht. (Siehe oben)
Ich weiss, dass die Wahlbenachrichtigung nur eine Mitteilung ist das man im Wahlverzeichnis der Stadt Bad Honnef unter den für die Wahl relevanten Daten verzeichnet ist und dass man sich am Wahltag mit dem Personalausweise legitimieren kann, an der Wahl teilzunehmen. Gleiches gilt auch für den Fall, will man an einer Briefwahl teilnehmen oder direkt im Wahlbüro im Rathaus seine Stimme abgeben. Es ergibt sich allerdings dabei die Frage zu erfahren, im welchem Wahlbüro man seine Stimme abgeben kann, denn dies wird in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Und das erfährt man am Wahltag wo? Und wie sieht es mit Personen aus, die eingeschenkt oder stark eingeschränkt Beweglich sind und nun keinen Vertreter bestimmen können, der für sie Wahlunterlagen abholt, damit sie an der Briefwahl teilnehmen können? Und wie sieht es im schlimmsten Falle aus, wenn eine solche Person, die durch diesen Umsand gehindert wird, an der Wahl teilnehmen, die Wahl anfechtet mit dem Hinweis, dass sie keine Möglichkeit hatte, an der Wahl teilzunehmen?
Darüberhinaus geht es mir vor allem um Folgendes.
1. Die Stadt Bad Honnef hat wesentliche Daten von jede zur Wahl berechtigten Person an einen externen Dienstleister weitergeleitet. Es wäre daher sicherlich wichtig für alle Bürger zu wissen und zu erfahren,
welche Daten an den externen Dienstleister weitergeleitet wurden
wer dieser Dienstleister ist (mit einer genauen Bezeichnung wie Name, Adresse, Funktion und Berechtigungsnachweis).
Weiterhin, dass
diese Mitteilung vor der Wahl allen Wahlberechtigten mitgeteilt wird
zusammen mit einem Hinweis, wie vertrauenswürdig dieser externe Dienstleister ist.
2. Sollte ein solches Vorgehen der Stadt Bad Honnef bereits in der Vergangenheit gewählt worden sein stellt sich Frage, weshalb dieses Vorgehen der Auslagerung nicht bereits in der Vergangenheit nicht mit dem oben angefragten Bereichen bekannt gegeben wurde.
Es ist anzunehmen, dass der externe Dienstleister aufgrund der bisher bekannten Vorfälle nicht in der Lage ist, diese ihm von der Stadt Bad Honnef (und offensichtlich ja auch Königswinter) gestellte Aufgabe zur Zufriedenheit auszuführen und deswegen mit einem Vertrauensverlust behaftet ist. Eine Stellungnahme, warum dies geschehen ist, wäre auch bestimmt sinnvoll.
Es ist weiterhin anzunehmen, dass der externe Dienstleister diese von ihm angebotene Dienstleistung nicht umsonst ausführt. Und es wäre nebenbei auch gut zu erfahren, wie hoch die finanzielle Aufwendung für diese Dienstleistung ist und ob es, und darum geht es auch, wie groß die Möglichkeit ist, diesen Dienstleister für die nicht eingegangene Erfüllung dieses Vertrages, von dem ich einmal ausgehe das er besteht, in Regress zu nehmen.
Auch wäre es interessant zu erfahren, welches Verfahren die Stadt Bad Honnef für künftige Wahlen wählen wird oder ob es eine Pflicht einer übergeordneten Behörde gibt, diese Verfahren der Wahlbenachrichtigung zu benutzen.
Gleichzeitig wäre es gut, wenn alle Wahlberechtigten in Bad Honnef, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich beim Wahlamt melden würden, um das ganze Ausmaß dieser Angelegenheit zu erkennen.
Rolf Thienen
Eichenweg 1
Bad Honnef