Bad Honnef – Einen sogenannten „Hängbeschluss“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am vergangenen Donnerstag im Streit zwischen dem BUND und dem Rhein-Sieg-Kreis um den Einschlag von Fichten im Bad Honnefer Stadtwald erlassen, so der BUND. Der Beschluss gilt bis zu einer Eilentscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet wird.
Demnach solle die Einstellung der im Zusammenhang mit der Borkenkäferbekämpfung stehenden Baumfällarbeiten angeordnet werden. Ausgenommen seien Fichten außerhalb eines Streifens von 15 Metern um Laubwaldbestände herum, die vom Borkenkäfer befallen sind. Sie dürften auch weiterhin gefällt werden.
Laut OVG-Entscheidung überwiege das Interesse des Antragsstellers, dass weitere Fällungen von Fichten im Stadtwald bis zu einer Entscheidung des Senats unterbleiben sollen.
Der BUND geht davon aus, dass bis zur weiteren Klärung nur noch der Einsatz von Motorsägen gestattet ist.
Einen ähnlichen Beschluss fasste das OVG 2017 zum Hambacher Forst. Auch damals blitzte der BUND mit seinem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ab.
Stadtwald Bad Honnef
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