Bad Honnef | Am kommenden Montag wird der Gesamtschulvertrag zwischen dem Erzbistum Köln und der Stadt Bad Honnef unterzeichnet. Der genaue Vertragstext wurde noch nicht veröffentlicht. Jedoch soll das Erzbistum unter dem neuen Kardinal Rainer Maria Woelki der Stadt „sehr“ entgegengekommen sein. Es soll aber auch noch „offene Fragen“ geben, die unter anderem Mietzahlungen für die Nutzung der Konrad-Adenauer-Schule während der Neubauphase betreffen sowie ein religionsfreies Angebot für alle Schüler.
Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung, die in dem Vertrag mit dem Erzbistum geregelt worden sein sollen, sind:
- Langfristige Kooperationsvereinbarung auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
- Umwandlung der Erzb. Realschule St. Josef in eine Gesamtschule, die bei entsprechender Nachfrage von Eltern aus Bad Honnef bis zu 4-zügig betrieben wird.
- Neubau der Schule am bisherigen Schulstandort, dabei wird den Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit Rechnung getragen.
- Während der Neubauphase vorübergehende Unterbringung im Gebäude der heutigen Konrad-Adenauer-Schule.
- Konfessionsquote für den 1. und 2. Zug 60 %, 3. und 4. Zug dauerhaft ohne Konfessionsquote und Vorranggebot für Kinder aus Bad Honnef, insbesondere wenn sie über eine Haupt- oder Realschulempfehlung verfügen.
- Es werden katholischer und evangelischer Religionsunterricht angeboten.
- Keine Kostenbeteiligung der Stadt Bad Honnef am laufenden Schulbetrieb.
- Keine Kostenbeteiligung der Eltern am laufenden Schulbetrieb außer den auch an öffentlichen Schulen üblichen Kostenbeteiligungen (z.B. Mittagessen, Schulfahrten, Lektüre usw.).
- Erzbistum und Stadt streben eine intensive Kooperation und eine gegenseitige Durchlässigkeit zwischen der Gesamtschule und dem Städt. Siebengebirgsgymnasium an, die beiden Schulen entwickeln dementsprechend die bestehende Kooperation fort.
- Vorschlagsrecht der Stadt und des „svb – Sportverband Bad Honnef“ für die Nutzung von Hallenzeiten durch Sportvereine in der neu zu errichtenden Sporthalle der Gesamtschule.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.7.2035 möglich.