Bad Honnef – Mit Bedauern nimmt der BUND Rhein-Sieg den ablehnenden Beschluss des VG Köln zum beantragten Stopp der weiteren Bauarbeiten auf der Insel Grafenwerth in Bad Honnef zur Kenntnis. Das eigentliche Hauptsacheverfahren, die Klage, sei noch nicht abschließend entschieden, teilt BUND-Sprecher Achim Baumgartner mit. Der Erfolg, dass im Zuge des Rechtsstreits eine Bühnenanlage auf der Insel und eine Treppenanlage am Rheinufer nicht gebaut werden und für unrecht erkannt wurden, bliebe bestehen. Ob die verbleibenden Bausteine nach einigen größeren Rheinhochwässern insgesamt Bestand haben werden, werde die Zeit zeigen.
„Der heute bekannt gewordene Beschluss des Gerichts im vorlaufenden Rechtsschutzverfahren wäre indes leichter nachzuvollziehen, wenn er erkennbar mit den Anforderungen des Vorsorgeprinzips und des Entwicklungsgebots im Naturschutzrecht konform ginge“, so Baumgartner. Statt dessen verlasse sich das Gericht auf die fachlichen Einschätzungen der Antragsgegnerin, der Kreisverwaltung Siegburg. Sie hätte die geforderten Nachweise, dass die Baumaßnahmen und hier insbesondere die Beleuchtung entlang des Ufers die Fischarten im FFH-Gebiet nicht beeinträchtigen, nicht wie eigentlich erforderlich vorgelegt, sondern lediglich unterstellt.
Baumgartner: „Doch Rechtsschutzanträge und Klagen des BUND können nur eklatante Konflikte und Widersprüche zwischen höherrangiger Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen aufzeigen. Nicht immer folgen die Gerichte diesem Rahmen, das müssen wir akzeptieren.“
Der BUND werde allerdings weiter auf solche Widersprüche hinweisen und auch den Rechtsweg weiterhin nutzen, um eine breite Rechtsanwendung zu unterstützen, so Baumgartner. Immer weitere Beeinträchtigungen der Natur, selbst für bloße Freizeiteinrichtungen, seien kein Weg dahin, das eklatante Artensterben in Deutschland zu stoppen. Die gesetzlich verbrieften Schutzziele würden im Rückwärtsgang nicht erreicht.