Bad Honnef – Nachdem CDU, FDP und Bürgerblock bereits letztes Jahr Anträge der Grünen zur Senkung der Abwassergebühren und der Straßenbaubeiträge abgelehnt haben, verhinderten sie in der Beratung des Haushalts für 2019 auch die Senkung der Grundsteuer B.
CDU, FDP und Bürgerblock haben in der Ratssitzung auch alle von den Grünen beantragen Maßnahmen verhindert, die zur Verbesserung der Bedingungen für die Finanzierung von Straßenbaubeiträgen und die Mitbestimmung betroffener Bürger*innen beitragen können. Dies betrifft die Reduzierung der Vielzahl geplanter Straßenbaumaßnahmen, deren Kosten die Eigentümer anliegender Grundstücke zum größten Teil tragen müssen und die für viele unzumutbar hoch sind und die Mitbestimmung der Anlieger bei vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen. Sogar einer Kostenreduzierung bei der Planung und Überwachung von Straßenbauprojekten durch mehr Fachkräfte in der Verwaltung, statt kostenintensiven Auftragsvergaben, haben sie abgelehnt. Verhindert haben sie auch die Aussetzung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen bis zur derzeit angestrebten Änderung auf Landesebene.
Der Spielraum für eine Absenkung der Grundsteuer B besteht, da sich vom Entwurf bis zur 4. Änderung des Haushaltsplans das Ergebnis um 0,85 Mio. € verbessert hat, die Erträge sogar um 2,28 Mio. € gestiegen sind. Es kann erwartet werden, dass 2019 das geplante Ergebnis von plus 0,4 Mio. € weit übertroffen wird, da auch in den letzten Jahren das Ergebnis deutlich über der Planung lag und Überschüsse von über 1 Mio. € pro Jahr erzielt wurden. Der Vergleich der Haushaltspläne von 2019 und 2015 zeigt, dass die Steuereinahmen um 9,6 Mio. € (24,5 %) auf 39,1 Mio. € gestiegen sind – alleine die Grundsteuer B um 2,7 Mio. € (36,4 %).
Der aktuelle Investitionsplan für 2019 erreicht fast 17 Mio.€ Auszahlungen. Das sind 3,3 Mio.€ mehr als im Entwurf und sogar 12,5 Mio.€ mehr als im Plan von 2015. Höhere Investitionen, die zur Beseitigung des Sanierungsstaus beitragen, sind zu begrüßen, sie sollte jedoch Menschen, die hier leben, nicht überfordern.
Der Investitionsplan für 2019 bis 2023 sieht Straßenbaumaßnahmen in 56 Straßen vor – viel mehr als seit Jahren – , für die durchschnittliche Gesamtkosten von fast 5 Mio. € pro Jahr geplant werden. Damit würden auf Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenbaubeiträge von insgesamt über 3 Mio. € pro Jahr zukommen. Für den Einzelnen ergeben sich daraus vier- bis fünfstellige Straßenbaubeiträge, was insbesondere junge Familien und Rentner*innen, überfordern könnten. Bereits der Verzicht auf geplante Straßenbaumaßnahmen, die in den Bürgerver-sammlungen eindeutig abgelehnt wurden, reduziert die Ausgaben der Stadt und vermeidet eine finanzielle Überforderung betroffener Bürger*innen. Dies gilt aktuell z. B. für die Brückenstraße, die Grabenstraße und den Floßweg.
Anlieger sollten als Experten in ihrem Wohnumfeld anerkannt werden. Sie sollten in Bürgerversammlungen mehr Mitwirkungsrechte bekommen, z. B. mitentscheiden können, ob nach der Kanalerneuerung eine „Wiederherstellung“ erfolgen sollte, deren Kosten das Abwasserwerk trägt und die über die Abwassergebühren finanziert werden oder eine „Erneuerung /Neugestaltung“ der Straße erfolgen sollte, bei der von jedem Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenausbaubeiträge verlangt werden. Wichtig wäre auch, dass Anlieger nicht eine erforderliche Straßenerneuerung zu bezahlen haben, die durch Unterlassung von Sanierungsarbeiten, Bauarbeiten des Abwasserwerks, der BHAG und/oder der Telekom sowie den Schwerlastverkehr an Baustellen verursacht wurde.
Die Investitionsplanung im Straßenbau enthält Kosten für die Vergabe der Planung, Ausschreibung und Baustellenüberwachung. Nach bisherigen Erfahrungen liegen diese bei etwa 15 % der Gesamtkosten. Bei geplanten durchschnittlichen Investitionen von nahezu 5 Mio. € würden hierfür jährlich fast 1 Mio. € anfallen. Zusätzliche Fachkräfte in der Verwaltung könnten diese Leistungen günstiger erbringen, zur Verkürzung der Arbeitsabläufe und zum Kompetenzgewinn beitragen.
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt nicht nur für viele Bürger*innen zu unzumutbaren finanziellen Belastungen, sondern auch zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Daher hat die Abschaffung und Änderung der Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion und in den Gremien der Länder und Kommunen wieder an Aktualität gewonnen. In einigen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft (z. B. in Bayern), andere Bundesländer überlassen es den Kommunen, ob sie „wiederkehrende Beiträge“ oder „Einmalbeiträge“ erheben (z. B. Rheinland-Pfalz). Auch in NRW laufen seit November 2018 im Landtag Bestrebungen zur Abschaffung bzw. Änderungen der regulativen Bedingungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Ergebnisse sollen im Mai vorgelegt werden. Daher kann eine Entscheidung hierüber noch in diesem Jahr erwartet werden. Viele Bürger*innen und auch die Verwaltung in Bad Honnef könnten davon profitieren, da noch zahlreiche Abrechnungen von Straßenausbaubeiträgen ausstehen, mehrere Straßenerneuerungen begonnen wurden und zahlreiche Straßenbaumaßnahmen geplant sind.
Wir setzen uns weiterhin für die Senkung der Grundsteuer B ein und werden nochmals beantragen, dass bei Straßenbaumaßnahmen die Betroffen mitentscheiden können, die Beitragspflicht für alle Straßenarten gesenkt wird, Möglichkeiten einer breiteren Finanzierung durch „wiederkehrende Beiträge“ genutzt werden, bei öffentlicher Förderung die Straßenbaubeiträge reduziert werden und Härten vermieden werden.
Unser Ziel bleibt eine nachhaltige Entwicklung der Stadt, die sich nicht auf Wachstum und eine positive Haushaltsentwicklung beschränkt, sondern das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt und die Relevanz von Klima- und Naturschutz anerkennt.
Klaus Wegner
Sprecher der Fraktion „Liste Bündnis 90/Die Grünen“ in Bad Honnef