Von Achim Baumgartner (BUND)
Bad Honnef – Brandgefährliche Kiefernmonokulturen, vom Borkenkäfer überrannte Fichtenforste, der zunehmende Einsatz exotischer Baumarten mit hohen Risiken für die heimischen Ökosysteme und ohne (Nahrungs-)Basis für die heimische Tierwelt, Baumfällungen mit Großmaschinen zu Lasten der Ertragskraft des Bodens und sogar zur Brutzeit auch in den Naturschutzgebieten… Die „moderne“ Forstwirtschaft hat in großen Teilen die Idee der Nachhaltigkeit so weitreichend verlassen, dass führende Wissenschaftler und große Naturschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sogar eine Reform der Forsthochschulen selbst einfordern. Wenigstens zwei Forst-Hochschulen sollen in interdisziplinär arbeitende Hochschulen für Waldökosystemmanagement umgewandelt werden.
Aktuelles Wissen um ökosystemare Zusammenhänge und über Klimafolgewirkung z. B. der Kahlschläge gelangt zu oft nicht bis zu den handelnden Akteuren vor Ort.
Die Bilanz der aktuellen Forstwirtschaft ist verheerend:
– instabile Monokulturen, die bis zuletzt auch so neu angepflanzt worden sind,
– der Einsatz von exotischen Baumarten, die der heimischen Tierwelt kaum Nahrungsgrundlage sein können,
– Holzeinschlag auch während der Vogelbrutzeit,
– Zerstörung der genetischen Vielfalt heimischer Baumarten durch einseitige Auslese auf Stammqualitäten,
– ein um den Faktor 100 bis 200 zu geringer Totholzvorrat,
– durch Großmaschinen verdichtete Böden,
– sturmanfällige gleichaltrige Altersklassenbestände,
– große Dichte an forstlichen Wegen und Gassen mit hohen Kosten,
– unsichere Ertragsplanung durch störanfällige Bewirtschaftungsweise,
– fehlende Uraltbäume im Bestand,
– hohe Verluste an typischen Waldarten… die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Der BUND fordert eine Umkehr der Forstwirtschaft hin zu einer naturverträglichen, standortangepassten Waldwirtschaft mit heimischen Baumarten auf der Basis des Dauerwaldprinzips mit Einzelstammnutzung. Die durch die konventionelle Forstwirtschaft verursachten, schweren Schäden sind zu bilanzieren und zu kompensieren. Eine Freistellung von der Eingriffsregelung des BNatSchG ist für die aktuelle Plantagenwirtschaft mit gravierenden und lange anhaltenden Umweltschäden nicht zu verantworten.