Rhein-Sieg-Kreis – Dichterer Takt. Mehr Direktverbindungen. Zusätzliche Bahnen. Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben den politischen Gremien ein Konzept zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes vorgelegt. Dieses sieht ab 2023 in den Hauptverkehrszeiten einen Fünf-Minuten-Takt auf den Hauptstrecken vor. Hierzu ist die Beschaffung von 22 zusätzlichen Stadtbahnfahrzeugen notwendig.
Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan: „Das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes bildet einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Bonn und der Region. Mit einem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und zuverlässigen Stadtbahn-Angebot wird es uns in Zukunft gelingen, eine attraktive Alternative zum Auto zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas zu leisten.“
„Das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt im kontinuierlichen Ausbau von Bus und Bahn im Rhein-Sieg-Kreis, den meine Verwaltung bereits seit Jahren verfolgt. Ich freue mich, insbesondere im Sinne der vielen Menschen, die Tag für Tag auf die Verkehrsmittel angewiesen sind, dass wir diese Verbesserungen nun auf den Weg bringen“, so Landrat Sebastian Schuster.
„Diese starke Angebotsverbesserung ist auch im Hinblick auf den Rahmenplan für das Bundesviertel von großer Bedeutung, weil die Stadtbahn hier neben dem Haltepunkt UN Campus das Rückgrat für eine umwelt- und stadtverträgliche Erschließung bilden wird“, sagt Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner.
Die Stadt Bonn hat sich gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis, dessen Kommunen Bornheim und Sankt Augustin, den Städten Köln, Wesseling und Brühl sowie den Verkehrsunternehmen SWB/SSB und KVB in der Arbeitsgruppe „Zukunft Stadtbahn Bonn/Rhein-Sieg“ mit dem Ziel zusammengetan, ein Konzept zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des regionalen Stadtbahnnetzes zu erarbeiten. Hierbei wurden in einem intensiven Abstimmungsprozess bisherige Angebotsdefizite ermittelt, Fahrgastprognosen aufgestellt, Varianten entwickelt und auf ihre betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit hin untersucht.
Die Ergebnisse wurden im letzten Jahr den politischen Gremien vorgestellt, woraufhin erste kurzfristige Angebotsverbesserungen, wie der Einführung eines 10-Minuten-Takts der Linie 16 montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten, beschlossen und bereits umgesetzt wurden. In einem weiteren politischen Auftrag galt es, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zur Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes und zum daraus resultierenden Fahrzeugmehrbedarf zu erarbeiten.
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Mit dem Konzept haben die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis den politischen Gremien nun einen Umsetzungsvorschlag im Rahmen einer „Empfehlungsvariante“ vorgelegt. Grundlage der Empfehlungsvariante ist ein einheitliches, auf die unterschiedliche Fahrgastnachfrage und wirtschaftliche Erfordernisse abgestimmtes Taktangebot der Stadtbahnlinien 16, 63, 66 und 67 mit
10-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten Montag bis Freitag von ca. 6.30 Uhr bis 9 Uhr und 13 bis 19 Uhr, 20-Minuten-Takt in den Nebenverkehrszeiten Montag bis Freitag Betriebsbeginn bis 6.30 Uhr, ca. 9 bis 13 Uhr und ca. 19 bis 20.30 Uhr sowie samstags zwischen ca. 9.30 und 20.30 Uhr. Sofern der NVR als SPNV-Aufgabenträger einen 20-Minuten-Takt der S-Bahnlinien am Sonntag von ca. 11 bis 20.30 Uhr beschließt und die Stadt Köln mit den Stadtbahnlinien der KVB gleichzieht, sollen auch die Bonner Stadtbahnlinien in diesem Zeitraum alle 20 Minuten betrieben werden.
30-Minuten-Takt in den Schwachverkehrszeiten täglich 20.30 Uhr bis Betriebsende sowie Samstag Betriebsbeginn bis ca. 9.30 Uhr und sonntags ganztägig bzw. bis ca. 11 Uhr und ab 20.30 Uhr, sofern S-Bahn- und Stadtbahnnetz sonntags tagsüber auf 20-Minuten-Takt umgestellt werden.
60-Minuten-Takt im Nachtverkehr am Wochenende und vor Feiertagen (nur auf den Linien 16, 18 und 66)
Durch die Überlagerung von jeweils zwei Linien auf den stark frequentierten Streckenästen Tannenbusch (16/63), Siegburg (66/67), Ramersdorf (63/66) und Bad Godesberg (16/67) entsteht dort jeweils ein „doppeltes“ Angebot mit 12 Fahrten pro Stunde und Richtung in den Hauptverkehrszeiten (Fünf-Minuten-Takt) sowie tagsüber ansonsten sechs Fahrten pro Stunden und Richtung (inklusive Wochenendverkehr). Gleichzeitig werden zusätzliche Direktverbindungen, wie die Linie 67 als ganztägig verkehrende Verbindung zwischen Siegburg, Sankt Augustin, Beuel, Bonn und Bad Godesberg, realisiert.
Auf gemeinsamen Streckenabschnitten sollen sich die Linien sinnvoll ergänzen. Langfristig soll auch auf der Linie 18 dasselbe Taktangebot gefahren werden wie auf den o. g. Linien. Die Linie 68 kann dann entfallen. Voraussetzung dafür ist jedoch der vollständige zweigleisige Ausbau zwischen Brühl-Schwadorf und Bonn-Dransdorf, welcher aktuell im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht wird.
Für die vollständige Umsetzung des Konzeptes ist die Anschaffung von 22 zusätzlichen Stadtbahnfahrzeugen notwendig. Darüber hinaus wird eine Bestelloption für weitere vier Fahrzeuge zur Taktverdichtung der Linie 18 und Verlängerung der Linie 63 bis zum Gewerbepark Buschdorf aufgenommen. Aufgrund der Dauer des Beschaffungsprozesses werden die Angebotsverbesserungen daher nicht vor 2023 realisierbar sein. Zusätzlich muss für die Führung der Linie 63 bis Ramersdorf die Wendeanlage am Haltepunkt Ramersdorf ausgebaut werden.
Die Kosten für die Empfehlungsvariante belaufen sich auf ca. 13,4 Millionen Euro jährlich. Sofern der NVR als SPNV-Aufgabenträger die Sonntagstaktverdichtung der S-Bahnlinien beschließt, werden weitere Angebotsanpassungen notwendig, sodass sich die Kosten auf ca. 15,1 Millionen Euro pro Jahr erhöhen würden. Zusätzliche Fahrgeldeinnahmen sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Auf den Rhein-Sieg-Kreis entfallen bei der Empfehlungsvariante ca. 4,0 Millionen Euro pro Jahr ebenfalls ohne Berücksichtigung jedweder Einnahmen, mit der Verdichtung an Sonntagen sind es 4,5 Millionen Euro jährlich
Nachdem die Beschlussvorlage am Donnerstag, 5. September 2019, in der gemeinsamen Sitzung der Verkehrsausschüsse der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises beraten worden ist, sollen am Ende der Bonner Stadtrat am 26. September 2019 und der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises am 8. Oktober 2019 zustimmen. (ps)