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Interimsbad: Stadt Bonn soll selbst Bauherrin werden

Bonn – Das zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens benötigte Interimsbad am Sportpark Nord kann aufgrund erheblicher vergabe- und steuerrechtlicher Risiken nicht wie ursprünglich geplant von einem Verein errichtet und später von der Stadt Bonn gekauft werden. Das hat eine vergabe- und steuerrechtliche Prüfung ergeben. Die Stadt Bonn informiert die Ratsgremien darüber, dass die Funktion als Bauherrin bei der Stadt Bonn verbleiben muss.

Die Verwaltung hat den Vorstand der Schwimm- und Sportfreunde Bonn (SSF) über die geänderte Situation informiert. Es wird angestrebt, die Planungen von den SSF zu übernehmen und dem Verein die für die Erstellung der Planungsunterlagen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Das Interimsbad – ein temporäres Hallenbad – ist Bestandteil des vom Rat am 18. Juni 2020 beschlossenen Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft. Zunächst war vorgesehen, dass die SSF das Interimsbad auf einer Fläche am Sportpark Nord errichten lassen und die Stadt es zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt von den SSF erwirbt, um es als Ersatzschwimmbad während der Generalsanierung, zum Beispiel des Sportparks Nord und des Frankenbades, zu betreiben.

Diese Konstellation hätte einerseits die Stadt von der Funktion als Bauherrin entlastet, andererseits wäre möglicherweise eine Beschleunigung in zeitlicher Hinsicht entstanden, da die SSF als privater Verein – im Gegensatz zur Bundesstadt Bonn – nicht an die Vorgaben des europäischen beziehungsweise nationalen Vergaberechts gebunden sind. Jedoch hat die Verwaltung die juristischen, finanziellen und steuerrechtlichen Prüfungen mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass diese Konstellation sowohl vergaberechtlich als auch steuerrechtlich nicht umsetzbar ist und somit nicht weiterverfolgt werden kann. Deshalb soll das geplante Interimsbad nun durch die Stadt Bonn selbst als Bauherrin realisiert werden.

Um den Bau des Interimsbades dennoch zu beschleunigen, hat die Verwaltung geprüft, ob das Bauprojekt im Auftrag der Stadt von einem General-/Totalübernehmer errichtet werden könnte. Bei einer solchen Vorgehensweise würde die Verwaltung die Planung und Ausführung der Maßnahme in einer Hand vergeben und somit von der losweisen Vergabe abweichen.

Provisorische und ortsveränderliche Schwimmhallen werden nach Kenntnis der Verwaltung hauptsächlich von Unternehmen ausgeführt, die unter Nutzung unterschiedlicher Systeme vor allem auf Fertigbauteile zurückgreifen. Deshalb dürfte eine Ausschreibung unter Verwendung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm möglich sein. Auch das Abweichen von der losweisen Vergabe ist damit gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine eingeholte vergaberechtliche Stellungnahme.

Die Verwaltung schlägt der Politik deshalb vor, das Interimsbad unter Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege des sogenannten General-/Totalübernehmermodells auszuschreiben. Grundlage für die funktionale Leistungsbeschreibung sollen die von den SSF Bonn entwickelten Planunterlagen sein. Deshalb ist beabsichtigt, diese Planung von den SSF zu übernehmen und dem Verein die hierfür entstandenen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen.

Die Stadt hat sich bei den SSF Bonn für die gute Vorarbeit bedankt und den Verein gebeten, in dem weiteren Planungsprozess zu unterstützen. Durch den Wechsel der Bauherrenfunktion ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Für ein Interimsbad ist in der mittelfristigen Finanzplanung eine Summe von 10 Millionen Euro bei der Pauschale Bäderkonzept berücksichtigt.

 

 

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