Bad Honnef | Das Aufstellen von Maibäumen ist fester Bestandteil der rheinischen Tradition. In der Nacht zum 1. Mai wird der Angebeteten eine frische Birke ans Haus gestellt. Nur: woher den Baum nehmen?
Um Konflikte mit dem Gesetz und unnötige Schäden in Vorgärten und Alleen zu vermeiden, bieten der Landesbetrieb Wald und Holz und andere Waldbesitzer wie bisher verschiedene Möglichkeiten zum legalen Erwerb eines Maibaums. Denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzers bzw. Revierförsters ist Sachbeschädigung und Diebstahl.
Die Preise für einen legal erworbenen Maibaum beginnen bei 10,- €, und sind damit wesentlich günstiger als das Bußgeld bei illegalem Abholzen! Zur Vermeidung von Flurschäden und zwecks Unfallverhütung werden die Maibäume an den meisten Verkaufsstellen von Forstwirten eingeschlagen und müssen von den Käufern lediglich aus dem Wald geholt werden – das Mitbringen von Sägen ist also kaum erforderlich. Ausnahmsweise ist es an den meisten Stellen gestattet, mit dem Fahrzeug in den Wald zu fahren, allerdings nur auf den (ausgeschilderten) Rundkursen.
Damit nicht nur der Einschlag sondern auch der meist abenteuerliche Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten folgende polizeiliche Hinweise beachtet werden:
– die Ladung / Bäume verkehrssicher befestigen und mit dem Fahrzeug samt Ladung die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten; – die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen; – das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt; und – Kennzeichen und Beleuchtung nicht verdecken!
Rückfragen: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 02243 92160 Web: www.wald-und-holz.nrw.de/rhein-sieg-erft Email: rhein-sieg-erft@wald-und-holz.nrw.de
Maibaum-Verkauf
Königswinter-Ittenbach Forstrevier Siebengebirge