Rhein-Sieg-Kreis | Sauberes Trinkwasser ist ein hohes Gut und in unseren Breitengraden nahezu eine Selbstverständlichkeit. Dass es – trotz des bestehenden komplexen Systems der Überwachung und Kontrolle – zu Verunreinigungen kommen kann, hat der Störfall im Wasserwerk Eichenkamp in Bornheim gezeigt. Hier war es zur Verunreinigung des Trinkwassers der unteren Rheinorte durch Lauge gekommen.
Das Kreisgesundheitsamt hat diesen Störfall zum Anlass genommen, den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmeplan nochmals genau unter die Lupe zu nehmen und weiter zu entwickeln. Die Trinkwasserverordnung (TVO) regelt die Pflichten der Betreiber und gibt den Gesundheitsämtern vor, wie von dort die Wasserversorger überprüft werden. Der Maßnahmeplan muss somit Angaben darüber enthalten, wie bei der Überschreitung von Grenzwerten im Trinkwasser vorzugehen ist, welche Stellen bei festgestellten Abweichungen zu informieren sind (Gesundheitsamt, Leitstelle) und wer zur Übermittlung dieser Informationen verpflichtet ist (Betriebsleiter, Schichtführer, Bereitschaftsdienst).
Eine wesentliche Änderung, die zurzeit mit den Wasserversorgern abgesprochen wird, bezieht sich auf die verbesserte und vor allen Dingen schnellere Information der von einem Störfall betroffenen Bevölkerung. Diese kann in Zukunft durch Radiodurchsagen im laufenden Programm des lokalen Radiosenders Radio Bonn/Rhein-Sieg erfolgen. Darüber hinaus wird nochmals auf das bereits bestehende Sirenenwarnkonzept des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen: Sobald im eigenen Umfeld ein sehr auffälliger an- und abschwellender Heulton zu hören ist, sollte man sofort das Radio einschalten und auf weitere Hinweise achten. „Die Sicherheit der Bevölkerung liegt uns sehr am Herzen; deshalb treffen wir – gemeinsam mit den Wasserversorgern – die bestmögliche Vorsorge“, so Kreisgesundheitsamtsleiter Dr. Bernd Ehrich.
Die europäische Trinkwasserrichtlinie und die deutsche Trinkwasserverordnung geben den strengen Rahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität vor.
Trinkwasser muss hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Chemische Stoffe dürfen nicht in schädlichen Konzentrationen enthalten sein.
Neben den allgemeinen Vorschriften und den Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers (Grenzwerte) regelt die Trinkwasserverordnung ebenfalls die Angaben zur Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers.