Bad Honnef. Nordrhein-Westfalen geht neue Wege in der Kulturpolitik: Seit dem 1. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler – und zwar überall dort, wo das Land Fördermittel einsetzt. Damit ist NRW bundesweit Vorreiter unter den Flächenländern.
Kulturministerin Ina Brandes betont die Bedeutung des Schritts: Künstlerinnen und Künstler leistenen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, würden aber oft nicht angemessen bezahlt. Viele waren trotz abgeschlossener Ausbildung auf Nebenjobs angewiesen. „Deshalb müssen auch anständige Honorare und Gagen gezahlt werden“, so Brandes.
Mehr Geld vom Land – um Projekte zu sichern
Damit die neue Mindesthonorare nicht von Veranstaltern und Projekten zu belasten ist, stellt das Land in diesem und im kommenden Jahr jeweils rund drei Millionen Euro zusätzlich bereit. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu verhindern, dass weniger Projekte umgesetzt werden.
Gerade die freie Szene soll davon profitieren – auch kleinere Initiativen, Festivals oder Kulturprojekte, wie sie in Bad Honnef und der Region regelmäßig stattfinden.
Die Anpassungen fallen je nach Sparte unterschiedlich aus: Die Mehrkosten bewegen sich laut Ministerium zwischen zehn und 25 Prozent. Grundlage dafür waren umfangreiche Abstimmungen unter anderem mit dem Kulturrat NRW sowie Fachverbänden.
Differenzierte Berechnung der Honorare
Die Höhe der Mindesthonorare wurde nicht pauschal festgelegt, sondern anhand verschiedener Faktoren berechnet. Dazu etwa zählen:
- Kunst und Dauer einer Veranstaltung
- Größe des Publikums
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Veranstalters
Zuvor hatte eine unabhängige Fachkommission gemeinsam mit Verbänden aller Sparten an der Gestaltung gearbeitet.
Erste Überprüfung geplant
Nach dem ersten Antragszyklus wird das Land prüfen, ob die Honoraruntergrenzen passend angesetzt sind. Anschließend ist eine regelmäßige Evaluierung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen.
Blick nach Berlin: Absicherung zwischen Engagements
Über die Mindesthonorare hinaus setzt sich NRW auch auf Bundesebene für bessere soziale Absicherung ein. Im Bundesrat liegt ein Antrag vor, der die Künstlersozialkasse weiterentwickeln soll.
Kernidee: eine zusätzliche Säule, in die Künstler selbst, der Bund sowie Verwerter einzahlen. Ziel ist es, Einkommenslücken zwischen Engagements abzufedern – ein Problem, das viele freischaffende Kulturschaffende betrifft.
Bedeutung für die Region
Für Städte wie Bad Honnef und den Rhein-Sieg-Kreis könnten die neuen Regeln spürbare Auswirkungen haben. Kulturveranstalter müssen künftig höhere Honorare einplanen, profitieren aber gleichzeitig von zusätzlicher Förderung. Für Künstlerinnen und Künstler bedeutet wiederum die Reform vor allem eines: mehr Planungssicherheit und bessere Bezahlung.
Ob das Modell Schule macht und auch andere Bundesländer nachziehen, dürfte sich in den nächsten Jahren zeigen. NRW hat mit diesem Schritt auf jeden Fall ein deutliches Signal gesetzt.










