Bonn-Duisdorf – Ein 53-jähriger Mann ist am Samstag (30.10.2021) bei einem Verkehrsunfall in Duisdorf verletzt worden. Am Unfalltag war er gegen 15:30 Uhr auf seinem Pedelec auf der Villemombler Straße unterwegs, als ihn eine 83-jährige Autofahrerin überholte. Allerdings mit zu geringem Abstand. Es kam zu einer Berührung zwischen dem Auto und der Hand des Fahrradfahrers mit der Folge, dass der Zweiradfahrer stürzte und sich verletzte.
Die Polizei nimmt diesen Unfall noch einmal zum Anlass auf die geltenden Regelungen für Kraftfahrzeugführer*innen beim Überholen von Fahrradfahrenden hinzuweisen. Der Paragraph 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sagt dazu: …„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m…“.