Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Unter der Federführung des Kreisplanungsamtes wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung (Behindertenbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Straßenverkehrsamt), Verkehrsunternehmen, der kreisangehörigen Kommunen sowie Behindertenverbände sich mit der vollständigen Barrierefreiheit für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr befassen. Das haben die Mitglieder des Planungs- und Verkehrsausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in ihrer letzten Sitzung entschieden.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht vor, dass bis zum Jahr 2022 der Nahverkehrsplan die Belange derjenigen Menschen zu berücksichtigen hat, die in ihrer Mobilität aufgrund des Alters oder einer Behinderung eingeschränkt sind. Ihnen soll eine uneingeschränkte barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglicht werden.
So wird die Arbeitsgruppe in einem ersten Schritt kreisweit einheitliche Rahmenvorgaben für die Anforderungen an barrierefreien Haltestellen, barrierefreien Fahrzeugen und barrierefreien Informationen im öffentlichen Personennahverkehr erarbeiten.
„Durch die konzentrierte Abstimmung in der Arbeitsgruppe können beim Haltestellenausbau erhebliche Beschleunigungseffekte eintreten“, sagt Kreisplanungsdezernent Michael Jaeger.