Bad Honnef | Den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz können sich vielleicht bald viele Bad Honnefer Eltern an den Hut stecken. Grund wären nicht fehlende Plätze sondern hohe Betreuungskosten.
Die noch nicht verabschiedete Elternbeitragssatzung für Kindertagesstätten und -tagspflegeplätze sieht eine Erhöhung bis zum 1,25fachen Satz vor. Wer zwei Tagesstättenkinder und ein OGS-Kind in einer öffentlichen Einrichtungen betreuen lassen möchte, kann somit locker auf 1.000 Euro Elternbeitrag kommen.
Bei dieser Vorstellung wurde heute im Jugendhilfeausschuss selbst Bürgermeisterin Wally Feiden mulmig. Auf der einen Seite ist die Verwaltung gezwungen, die Beiträge der Tagesstätten und OGS unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und politischen Vorgaben zu gestalten, andererseits stellen sogar Stadtratsvertreter immer wieder mal öffentlich die Frage, ob es sich nicht auch um eine verdeckte Kompensation des Stadthaushaltes handeln könnte.
Klar war den Jugendhilfevertretern, dass weitere Gefahren lauern. Bei einer solch eklatanten Erhöhung hätten die Eltern ein Sonderkündigungsrecht ihrer laufenden Verträge, informierte Jurist und Trägervertreter Hansjörg Tamoj.
Die „Arbeitsgemeinschaft §78 Kindertageseinrichtungen“ beschäftigte sich bereits im Januar 2014 mit der Problematik und sieht hohe Kosten auf die Einrichtungen zukommen, wenn Betreuungsverträge gekündigt würden. Da sie dann ohne eigenes Zutun vor einem finanziellen Fiasko stünden, müssten sie von der Stadt einen Schadensausgleich fordern. Hinzu kämen die menschlichen Schicksale, denn: weniger Kinder in den Tagesstätten bedeuten auch weniger Personal. Das könnte manchen Mitarbeiter hart treffen, so eine Zuhörerin.
Damit nicht genug. Die AG rechnete auch aus, welche Kosten bei einer Ausgleichszahlung durch Kündigungen auf die Stadt zukämen. Allein die Feststellung, dass es sich bei der Kündigung tatsächlich um eine Folge der Satzungsänderung handeln würde, koste die Stadt wegen der entsprechend hohen Arbeitsanforderung viel Geld. Weiter müsste eine Korrektur der Kindpauschalen erfolgen, die die Tagesstätten vom Landesjugendamt jeweils zum 15.3. erhielten. Nicht zuletzt müsste geprüft werden, ob die Ersatzleistungen, die die Stadt an die Träger für den Ausfall zahlen müssten, haushaltsrechtlich überhaupt möglich wären.
Auch eine systemübergreifende Geschwisterkindregelung in allen Betreuunggsformen, von der Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 49.000 Euro begünstigt würden, scheint nicht das Gelbe vom Ei zu sein. Auf Grund eines Allianzantrages wurde der Verwaltung ein enstprechender Prüfauftrag erteilt. Die AG §78 sieht hier eher Nachteile im Einzelfall und zum Beispiel bei Großfamilien, die schlechter gestellt würden. Auch müsste ein enormer Verwaltungsaufwand betrieben werden um einen tatsächlichen Anspruch zu ermitteln.
Der Jugendhilfeausschuss kam der Empfehlung der AG nach, dass die Stadt Bad Honnef die Auswirkungen ausgleichen soll, die eine Satzungsänderung mit den vorgesehenen Beiträgen für die Träger hätte. Ist dieser Ausgleich nicht möglich, soll die Satzung erst zum 1.8.2015 in Kraft treten.
Dr. Beate Schaaf, Kinderärztin und Vorsitzende des Bündnis für Familie hofft, dass die entscheidenden Gremien zur Besinnung kommen und noch einmal über die Beitragshöhe beraten. Sie höre von Eltern immer wieder die Klage, sie arbeiteten fast nur noch für die Kinderbetreuung.
Ihr Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Im März wird der Jugendhilfeausschuss in einer Sondersitzung die alten und neuen Beiträge noch einmal miteinander vergleichen, bevor er die Satzung dem Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt. Keine Frage: Die Zweifel, ob bei den Beiträgen alles bleiben soll wie geplant, wurden heute bei den meisten eher größer als beseitigt.
Bad Honnef, eine der Städte in Deutschland mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen – die Lage wird immer mysteriöser.