Rhein-Sieg/Bonn – Die NRW-Soforthilfe ist erfolgreich angelaufen. Nach Angaben des NRW-Wirtschaftsministeriums haben in den ersten 44 Stunden mehr als 150.000 Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige online einen Antrag gestellt. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen haben bereits 100.000 Anträge bewilligt.
„Wir freuen uns sehr über die Resonanz und die Schnelligkeit der Bewilligung. Am Freitag und Samstag hatten wir alleine 960 Anrufe“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Zugleich weist sie auf Änderungen im laufenden Verfahren hin.
Jetzt können Kleinunternehmer noch bis zum 31. Mai 2020 (vorher 30. April) Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000 (bis zu 5 Mitarbeitern), 15.000 (bis zu 10 Mitarbeitern) und 25.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte) beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Informationen zur Beantragung gibt es bei der telefonischen Hotline der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter 0228 2284 228 oder unter www.ihk-bonn.de, Sonderseite Soforthilfe unter Webcode @3520.
Geändert worden ist entgegen der ursprünglichen Definition auch, dass Studenten und Rentner im Haupterwerb und ALG II-Bezieher Soforthilfen beantragen können. Auch der Stichtag wurde geändert: Gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe müssen ihre Waren oder Dienstleistungen vor dem 31. Dezember 2019 (früher 1. Dezember) am Markt angeboten haben. „Da sich immer wieder Änderungen in den Ausführungsbestimmungen ergeben können, bitten wir alle Antragsteller sich auf den FAQ-Seiten des Ministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 dahingehend zu informieren“, sagt Rosenstock.