Stadtelternrat Bad Honnef: Digitalisierung der Schulen bleibt vorrangiges Thema

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Von Dr. Doris Bell

Bad Honnef – Der Stadtelternrat Bad Honnef begrüßt die Planungen des NRW Schulministeriums für die Rückkehr zum Regelbetrieb für den Start ins Schuljahr 2020/21. Dennoch bleibt Digitalisierung der Schulen vorrangiges Thema.

Kurz vor Beginn der großen Ferien hat das NRW Schulministerium am 23.06.2020 die „24. Schulmail“ (s.u.) veröffentlicht. Hierin werden umfangreiche Erläuterungen, Vorgaben und Hinweise für das kommende Schuljahr gegeben, u.a.

• zur Bewertung des Infektionsgeschehens,
• zur Bedeutung von Gremien der schulischen Mitwirkung,
• zu Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz für das neue Schuljahr
• zur Schaffung von didaktisch-methodischen Grundlagen für das Lernen auf Distanz sowie
• zu Investitionen für die digitale Ausstattung von Schulen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist eine möglichst weitgehende Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb nach den Ferien. Vorbereitend laufen nun Maßnahmen zur Gewinnung von zusätzlichem Lehrpersonal an. Ebenso verspricht das Ministerium einen Leitfaden für Schulen zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie Leitlinien zur Leistungsbewertung. Zudem wird in der neuen Schulmail auf zusätzliche Fördergelder in Höhe von 75 Mio. EURO für Ferienangebote in den Sommerferien hingewiesen.

Der Stadtelternrat begrüßt die Entscheidung der Landesregierung zur Wiederaufnahme des schulischen Regelbetriebs nach den Sommerferien – vorbehaltlich der tatsächlichen Infektionslage. Dennoch bleibt das Thema Digitalisierung der Schulen und das Lernen auf Distanz ein zentrales Thema, an dem nun alle Beteiligten mit Hochdruck arbeiten müssen. Denn neben der vielerorts noch fehlenden IT-Infrastruktur haperte es während des Corona-bedingten Homeschoolings an geeigneter Software und datenschutzkonformen Lernplattformen. Damit nicht genug: Lehrkräfte, Eltern und Schulkinder benötigen häufig noch gezielte „Nachhilfe“ im Umgang mit Hard- und Software, Schulen müssen sich ganz neu organisieren, wenn sie im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht anbieten, und Lehrpläne müssen angepasst werden.

Auch die vom Schulministerium bereitgestellten zusätzlicher Fördergelder für außerschulische Unterrichts-Maßnahmen („Summerschools“) hält der Stadtelternrat für sehr sinnvoll – insbesondere um Wissenslücken bei Kindern zu schließen, die mit dem Lernen auf Distanz in den letzten Monaten an ihre Grenzen gestoßen sind. Die Vorsitzende des Stadtelternrats, Dr. Doris Bell: „Allerdings ist es mir unverständlich, warum die bereits am 4. Mai in einer Videokonferenz mit Elternvertretungen von Ministerin Gebauer angekündigte Förderrichtlinie erst mit fünfwöchiger Verzögerung, am 19. Juni tatsächlich veröffentlicht wurde. Den Bildungsträgern, welche sich hierauf bewerben konnten, blieb am Ende leider nur eine Woche Zeit, um so kurz vor den Sommerferien ein förderfähiges Konzept einzureichen.“

Fraglich ist also, wer sich auf die insgesamt 75 Mio. EURO bewerben wird und wie interessierte Eltern von den Angeboten erfahren können. Eine weitere, für den 30. Juni geplante Videokonferenz mit Ministerin Gebauer wird hierzu vielleicht Antworten geben können. Der Stadtelternrat Bad Honnef bleibt am Ball.

24. Schulmail

„Bewertung des Infektionsgeschehens durch die Wissenschaft, Empfehlungen durch Experten für den Schul-und Unterrichtsbetrieb:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat sich seit Ausbruch der Pandemie bei der Planung seiner Maßnahmen durchgängig –neben den rechtlichen Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)aber auch der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)– vor allem auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gestützt. Zwischenzeitlich hat das RKI am 13. Mai 2020 seine Empfehlung zum Umgang mit Risikogruppen von einer abstrakten Zuordnung zu einer individualisierten, ärztlich zu bestätigenden Zuordnung verändert. Neben den Empfehlungen des RKI war für das Ministerium für Schule und Bildung insbesondere auch die Expertise eines Teams von Fachleuten des Universitätsklinikums Bonn handlungsleitend, zunächst in Form von Empfehlungen zu einer infektionspräventiven schulischen Hygiene. Diese Expertise hat Eingang gefunden in gemeinsame Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung und der Kommunalen Spitzenverbände, zudem abgestimmt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, für den Infektionsschutz an Schulen vom 7. Mai 2020. Vertreter von vier medizinischen Fachgesellschaften haben zudem mit Stellungnahme vom 19. Mai 2020 die nachdrückliche Empfehlung einer Wiederöffnung von Schulen mit Primarstufe ausgesprochen, da jüngere Kinder in deutlich geringerem Umfang infektionsgefährdet seien, zudem auch in geringerem Maße Überträger des SARS CoV-2-Virus. Diese wissenschaftliche Empfehlung wird durch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme von vier südwestdeutschen Universitätskliniken bestätigt.“

„…Gremien der schulischen Mitwirkung:

Auch die Gremien der schulischen Mitwirkung leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung eines lebendigen, partizipativen Schullebens. Ihre Konstituierung durch Wahlen und ihr Wirken im schulischen Alltag muss daher sichergestellt sein. Eingeschränkte Tagungsmöglichkeiten und Eilentscheidungen gemäß § 67 Absatz 5 SchulG sind nur als Ausnahmenakzeptabel. Das Ministerium für Schule und Bildung hat daher im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien als zulässige schulische Nutzung in der aktuellen Fassung der CoronaBetrVO ausdrücklich verankert. Das Betreten der Schule und die Teilnahme an Gremiensitzungen sind damit bei Beachtung der Grundsätze der besonderen Rückverfolgbarkeit für alle Beteiligten, auch die Eltern, eindeutig zulässig.“

„Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz für das neue Schuljahr

„Für den Zeitraum ab Mitte August 2020 nach dem Ende der Sommerferien kann bei Fortsetzung der Entwicklung mit weiteren Lockerungen gerechnet werden. Die regelmäßige Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen des RKI. Darüber hinaus wird das Ministerium für Schule und Bildung – in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales – die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung von Infektionsgeschehen und Schulbetrieb initiieren.“

„Landesprogramme für Ferienangebote

Die Landesregierung investiert in dieser Form erstmalig für den Sommer 2020 40 Millionen Euro in zusätzliche, über das bisherige Angebot in den Schulferien hinausgehende Bildungsangebote, um die negativen Folgen der aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Schulschließungen abzumildern. Diese Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8 des Schuljahres 2019/20, die besonders stark von den Folgen der Schulschließungen betroffen sind. Ziel der Ferienangebote ist es, den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungs-und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen sowie Betreuungs-und Freizeitangebote) zu unterbreiten. Dazu gehören auch außerunterrichtliche Bewegungs-und Freizeitangebote in der Umgebung, wie Besuche von Museen und anderen kulturellen Einrichtungen, Freizeitparks, eines Zoos etc.
Auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Förderschulen, die in den zurückliegenden Wochen wenig Präsenzunterricht erhalten haben, sollen in den Ferien Angebote aufgelegt werden. Hierzu wird auch ein auf die speziellen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, insbesondere in den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung sowie Geistige Entwicklung und ihre Eltern zugeschnittenes Format gehören. Für die Angebote stellt das Land weitere 35 Millionen Euro zur Verfügung.“

„Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen

LOGINEO NRW spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der technischen Unterstützung. Es wird sukzessive weiter ausgebaut. Die Landesregierung stellt allen öffentlichen Schulen, Ersatzschulen in privater Trägerschaft und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen das rechtssichere, datenschutzkonforme und kostenlose Angebot LOGINEO NRW als Hauptsystem bereit. Die Schul- und Bildungsplattform soll die Digitalisierung der Schulen, das digitale Arbeiten der Lehrkräfte sowie das Lernen mit digitalen Medien im Sinne des Medienkompetenzrahmens NRW maßgeblich fördern.“

„Vorgaben für die Stundenplangestaltung

Für das kommende Schuljahr ist Präsenzunterricht nach Stundenplan vorzusehen. Aufgrund schulinterner, lokaler oder regionaler Vorkommnisse ist nicht auszuschließen, dass Unterricht, auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, zeitweilig oder in Ausnahmefällen auch länger anhaltend nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann und es zu einer Mischung aus Präsenz-und Distanzunterricht kommt. Die Entscheidungen hierzu treffen die Schulleitungen und informieren darüber die Schulaufsicht. Die verbindlichen Rahmenvorgaben werden zeitnah festgelegt.“

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