Bad Honnef – Verschiedene Städte im In- und Ausland haben mittlerweile den Autoverkehr in ihren Innenstädten stark reglementiert oder auch – bis auf Ausnahmen – ganz ausgeschlossen. In Deutschland ist es auf Grund bestehender Zuständigkeiten und Regelungen sehr schwierig, beispielsweise die Verkehrssituation mit Tempo 30-Vorschriften zu beruhigen und sicherer zu machen.
So fordert eine Rhöndorfer Elterninitative seit zwei Jahren Tempo 30 stadteinwärts zwischen der Feuerwache und der Rhöndorfer Straße Hausnummer 66. Es gibt sogar eine politische Entscheidung für Tempo 30, jedoch spielt die zuständige Administration nicht mit. Nach wie vor sind die Kinder der nahegelegenen Schule und des Kindergartens täglich gefährdet. Und die Anlieger sind einer enormen Lärm- und Feinstaubbelästigung ausgesetzt.
Wie wichtig es ist, die Gefahr für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen auf Bad Honnefs Straßen in den Griff zu bekommen, beweist auch die jüngste Mitteilung der Stadt, dass beispielsweise ein komplett gesicherter Fahrradverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen wie Hauptstraße und Linzer Straße gar nicht möglich ist. Der sichere Fahrradverkehr soll deshalb nach bisherigen Planungen in den Umgebungsstraßen stattfinden.
Die Verwaltung will nun einen Schritt in Richtung Sicherheit und Umweltverträglichkeit gehen und die Forderungen der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unterzeichnen. Hierbei handelt es sich um eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr. Städten und Gemeinden sollen mehr
Entscheidungskompetenzen zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr gewährt werden.
Die Initiative wurde von mehreren Städte gestartet, zuerst unterzeichneten Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm. Auch die Stadt Bonn hat sich dem Kreis angeschlossen.
Und das sind die Ziele der Initiative:
- Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
- Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
- Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
- Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Auch das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstützt die Initiative.
Die Honnefer Verwaltung argumentiert bei ihrem Vorstoß mit den Schwierigkeiten bei der Umsetzung „stadtverträglicher Geschwindigkeiten“ aufgrund der aktuellen Straßenverkehrsordnung. Stadtverwaltung und Politik hätten noch immer noch nicht die Möglichkeit, Höchstgeschwindigkeiten auf Basis aller relevanten Aspekte (z.B. Sicherheit, Lärm, Schadstoffbelastung, Verkehrs- und Mobilitätswende) zu definieren. Daher seien „die Forderungen des Städtetages und die von mehreren Städten angestoßene Städteinitiative wichtig und sollten auch von der Stadt Bad Honnef unterstützt und unterschrieben werden“.
Mit dem Thema wird sich der Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald – am 10.02.2022 – 18:00 Uhr – Ratssaal, befassen.