Bad Honnef – Auf neue Gestaltungsfreiheiten bei der Mobilität vertrauten die Bad Honnefer GRÜNEN. Im letzten Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald am 16.11.2023 stellten sie erfolgreich einen Antrag zur Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo 30 in Bad Honnef. Fraktionsübergreifend wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km pro Stunde für die Linzer Straße, die Rhöndorfer Straße sowie die Hauptstraße prüfen solle.
Nun hat der Bundesrat die erhoffte Gestaltungsfreiheit gestoppt und die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, welche Bundesregierung und Bundestag bereits beschlossen hatten, blockiert. Die GRÜNEN: „Überraschend ist, dass der Bundesrat den Kommunen die Gestaltungsfreiheit nun verwehrt und sich NRW auf Drängen der CDU enthalten hat.“ Schließlich hätte die schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, man werde sich „im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür einsetzen, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität erhalten“, so die Umweltpartei weiter. Dass der Koalitionspartner CDU sich nicht an diese Abmachung halte, sei überaus enttäuschend und in der Sache nicht nachvollziehbar.
Tempo 30 trüge laut der GRÜNEN auf den genannten Straßen nicht nur zur Verkehrssicherheit bei – insbesondere von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen -, sondern es würde auch ein Beitrag für die Erreichung der beschlossenen Klimaziele der Stadt Bad Honnef geleistet, „ohne finanzielle Belastungen für den angespannten Haushalt unserer Kommune“. Auch die Lärmbelästigung könnte durch eine Einschränkung der Geschwindigkeit reduziert werden.
Am 24.11.2023 blockierte der Bundesrat überraschend die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, welche Bundesregierung und Bundestag bereits beschlossen hatten. Durch die Änderungen sollten Kommunen und Gemeinden mehr Freiheiten zur Einführung von Tempo 30-Straßen erhalten. Dabei sollten neben der Steigerung der Verkehrssicherheit auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung die Ausweisung einer Tempo 30-Straße begründen können. Bad Honnef ist – wie über 1.000 weitere Kommunen – Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, welche hierzu mehr Gestaltungsfreiheiten für die Kommunen fordert.