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Coronavirus: Inzidenz noch unter 100

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Im Rhein-Sieg-Kreis liegt der Wert für die 7-Tage-Inzidenz heute bei 97,5 (Quelle: LZG NRW). Das könnte sich schlagartig ändern, wenn die Abstands- und Hygieneregeln über die Feiertage missachtet werden.

In die Kritik geraten ist die Luca-App. Die Entwickler sollen ungefragt fremden Code genutzt haben, außerdem stand die Luca-Lizenz unter einer eingeschränkten Lizenz. Das wurde jetzt geändert.

Bereits im letzten Monat hatte Honnef heute darauf hingewiesen, dass lange vor der Luca-App bereits andere Angebote auf dem Markt waren – freilich hatten ihre Entwickler keinen Lautsprecher wie Smudo von den Fantastischen Vier in ihren Reihen. Smudo hat die Luca-App mit finanziert.

Mittlerweile gibt es viele Teststellen. Erst am letzten Donnerstag öffnete das Schnelltestcenter an der Endhaltstelle der Linie 66 in Bad Honnef.

Mit Stand Donnerstag, 1. April 2021, wurden im Rhein-Sieg-Kreis 94.398 Personen mit der Erst- und Zweitimpfung geimpft. Davon 44.901 Personen im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises in der Asklepios-Klinik in Sankt Augustin.

Der Anteil der Virusvarianten an allen Neuinfektionen der letzten sieben Tage beträgt bis zu 67,4 % (Stand: 12. KW 2021). Diese Daten werden wöchentlich aktualisiert.

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus (Stand 02.04.2021, 12:30 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 18.138
Davon genesene Personen 16.550
Davon verstorbene Personen       437
Aktuelle Fälle   1.151
Personen in häuslicher Absonderung   2.588

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 18.138 437 16.550 1.151
Alfter 707 6 668 33
Bad Honnef 666 13 612 41
Bornheim 1.656 39 1.527 90
Eitorf 681 24 640 17
Hennef 1.473 47 1.356 70
Königswinter 1.042 12 928 102
Lohmar 857 28 783 46
Meckenheim 708 11 673 24
Much 316 6 283 27
Neunkirchen-Seelscheid 508 14 458 36
Niederkassel 1.220 30 1.093 97
Rheinbach 646 19 603 24
Ruppichteroth 309 9 273 27
Sankt Augustin 1.670 53 1.521 96
Siegburg 1.452 53 1.333 66
Swisttal 607 8 560 39
Troisdorf 2.619 40 2.340 239
Wachtberg 557 10 505 42
Windeck 444 15 394 35

Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz fast unter 70

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Rhein-Sieg-Kreis (db) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 14.362 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 70,4 (Quelle: LZG NRW).

Landrat Sebastian Schuster und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind sich einig, dass ein Impfzentrum im linksrheinischen Kreisgebiet benötigt wird, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden können. Einigkeit herrscht auch darüber, dass diese Mammut-Aufgabe nur gemeinsam und mit größten Kraftanstrengungen gelöst werden kann. „Ich bin den linksrheinischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern dankbar, dass sie gemeinsam mit mir dieses Ziel verfolgen und bereits ein abgestimmtes, konkretes und realisierbares Liegenschaftsangebot unterbreitet haben“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Sobald wir seitens des Landes Signale erhalten, dass auch ein Impfzentrum im Linksrheinischen angegangen werden kann, werde ich gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern alles für die Umsetzung Mögliche tun“.

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 29.01.2021, 14:00 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 14.362
Davon genesene Personen 13.524
Davon verstorbene Personen       309
Aktuelle Fälle       529
Personen in häuslicher Absonderung    1.761

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

  Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 14.362 309 13.524 529
Alfter 588 6 564 18
Bad Honnef 520 9 487 24
Bornheim 1.339 34 1.265 40
Eitorf 601 20 570 11
Hennef 1.187 35 1.106 46
Königswinter 805 5 761 39
Lohmar 669 14 635 20
Meckenheim 602 9 571 22
Much 219 2 200 17
Neunkirchen-Seelscheid 407 8 368 31
Niederkassel 921 23 847 51
Rheinbach 556 15 510 31
Ruppichteroth 168 1 158 9
Sankt Augustin 1.345 40 1.283 22
Siegburg 1.201 41 1.133 27
Swisttal 491 6 462 23
Troisdorf 1.950 24 1.853 73
Wachtberg 454 5 438 11
Windeck 339 12 313 14

Derzeit sind im Rhein-Sieg-Kreis folgende Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen:

 

  Kitas Schulen Pflege-, Betreuungs-einrichtungen, Kliniken Gewerbe Sport, Freizeit, Religion, Sonstige Summe Ausbruchs-geschehen
Rhein-Sieg-Kreis 7 1 23 4 0 35
Alfter 0 0 0 0 0 0
Bad Honnef 1 0 0 0 0 1
Bornheim 0 1 2 1 0 4
Eitorf 0 0 2 1 0 3
Hennef 2 0 3 0 0 5
Königswinter 0 0 1 0 0 1
Lohmar 0 0 2 0 0 2
Meckenheim 1 0 0 0 0 1
Much 0 0 0 0 0 0
Neunkirchen-Seelscheid 0 0 1 0 0 1
Niederkassel 1 0 2 0 0 3
Rheinbach 0 0 3 0 0 3
Ruppichteroth 0 0 0 1 0 1
Sankt Augustin 1 0 0 0 0 1
Siegburg 0 0 4 0 0 4
Swisttal 0 0 0 0 0 0
Troisdorf 1 0 3 1 0 5
Wachtberg 0 0 0 0 0 0
Windeck 0 0 0 0 0 0

Coronavirus: Inzidenz im Kreis unter 80 – Zahl in Bad Honnef gestiegen

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 14.232 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 79,7 (Quelle: LZG NRW).

 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 27.01.2021, 15:30 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 14.232
Davon genesene Personen 13.394
Davon verstorbene Personen       302
Aktuelle Fälle       536
Personen in häuslicher Absonderung    1.808

 

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

  Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 14.232 302 13.394 536
Alfter 582 5 559 18
Bad Honnef 515 9 486 20
Bornheim 1.328 31 1.250 47
Eitorf 598 19 563 16
Hennef 1.180 35 1.100 45
Königswinter 791 5 759 27
Lohmar 666 14 629 23
Meckenheim 597 9 565 23
Much 215 2 197 16
Neunkirchen-Seelscheid 397 8 359 30
Niederkassel 908 23 839 46
Rheinbach 551 15 507 29
Ruppichteroth 166 1 157 8
Sankt Augustin 1.339 39 1.272 28
Siegburg 1.193 40 1.128 25
Swisttal 482 6 458 18
Troisdorf 1.938 24 1.827 87
Wachtberg 452 5 431 16
Windeck 334 12 308 14

 

Corona-Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis: Alles wird besser

Rhein-Sieg-Kreis – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 13.937 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 96,5 (Quelle: LZG NRW). (an)

 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 22.01.2021, 13:00 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 13.937
Davon genesene Personen 12.943
Davon verstorbene Personen       286
Aktuelle Fälle       708
Personen in häuslicher Absonderung    2.229

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 13.937 286 12.943 708
Alfter 569 5 530 34
Bad Honnef 496 8 480 8
Bornheim 1313 27 1201 85
Eitorf 589 18 557 14
Hennef 1.157 30 1.058 69
Königswinter 774 5 746 23
Lohmar 652 14 602 36
Meckenheim 584 9 537 38
Much 203 2 192 9
Neunkirchen-Seelscheid 383 8 343 32
Niederkassel 879 23 814 42
Rheinbach 534 15 492 27
Ruppichteroth 161 1 153 7
Sankt Augustin 1.327 38 1.248 41
Siegburg 1.181 38 1.096 47
Swisttal 473 6 438 29
Troisdorf 1.891 22 1.758 111
Wachtberg 447 5 407 35
Windeck 324 12 291 21

Derzeit sind im Rhein-Sieg-Kreis folgende Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen:

 

Kitas Schulen Pflege-, Betreuungs-einrichtungen, Kliniken Gewerbe Sport, Freizeit, Religion, Sonstige Summe Ausbruchs-geschehen
Rhein-Sieg-Kreis 5 0 25 9 3 42
Alfter 0 0 0 0 0 0
Bad Honnef 1 0 0 0 0 1
Bornheim 0 0 1 1 0 2
Eitorf 0 0 2 0 0 2
Hennef 0 0 1 0 1 2
Königswinter 0 0 1 1 0 2
Lohmar 0 0 2 0 0 2
Meckenheim 1 0 1 0 0 2
Much 0 0 0 0 0 0
Neunkirchen-Seelscheid 1 0 1 0 0 2
Niederkassel 0 0 2 0 0 2
Rheinbach 0 0 3 0 0 3
Ruppichteroth 1 0 0 1 0 2
Sankt Augustin 0 0 1 0 0 1
Siegburg 1 0 3 0 1 5
Swisttal 0 0 1 0 0 1
Troisdorf 0 0 5 3 0 8
Wachtberg 0 0 1 1 0 2
Windeck 0 0 0 1 0 1

 

Summe der positiv getesteten Personen in Ausbruchsgeschehen 6 0 613 73 4 696
Summe der Personen in häuslicher Absonderung aus Ausbruchsgeschehen 52 0 255 161 11 479

 

Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz-Wert steigt und steigt

 

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 10.920 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell bei 193,4 (Quelle: LZG NRW).

 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 22.12.2020, 15:30 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 10.920
Davon genesene Personen    9.598
Davon verstorbene Personen       168
Aktuelle Fälle    1.154
Personen in häuslicher Absonderung    5.052

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

  Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 10.920 168 9.598 1.154
Alfter 449 3 366 80
Bad Honnef 422 6 353 63
Bornheim 946 11 800 135
Eitorf 527 15 472 40
Hennef 909 16 813 80
Königswinter 655 4 595 56
Lohmar 502 9 461 32
Meckenheim 456 7 410 39
Much 169 2 155 12
Neunkirchen-Seelscheid 270 4 238 28
Niederkassel 643 11 583 49
Rheinbach 382 6 319 57
Ruppichteroth 129 0 114 15
Sankt Augustin 1110 26 973 111
Siegburg 943 27 830 86
Swisttal 363 2 287 74
Troisdorf 1501 9 1351 141
Wachtberg 315 2 280 33
Windeck 229 8 198 23

Derzeit sind im Rhein-Sieg-Kreis folgende Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen:

 

  Kitas Schulen Pflege-, Betreuungs-einrichtungen, Kliniken Gewerbe Sport, Freizeit, Religion, Sonstige Summe Ausbruchs-geschehen
Rhein-Sieg-Kreis 20 43 30 6 6 105
Alfter 1 4 1 0 0 6
Bad Honnef 1 0 2 0 0 3
Bornheim 2 6 0 1 0 9
Eitorf 0 1 1 2 0 4
Hennef 1 7 5 0 1 14
Königswinter 2 6 0 0 0 8
Lohmar 1 2 2 0 0 5
Meckenheim 2 2 1 1 0 6
Much 1 0 0 0 0 1
Neunkirchen-Seelscheid 1 0 1 0 0 2
Niederkassel 3 2 2 0 0 7
Rheinbach 0 2 2 1 0 5
Ruppichteroth 0 1 0 0 0 1
Sankt Augustin 0 2 4 0 1 7
Siegburg 2 4 4 0 3 13
Swisttal 2 0 1 0 1 4
Troisdorf 1 4 3 0 0 8
Wachtberg 0 0 1 1 0 2
Windeck 0 0 0 0 0 0

 

Summe der positiv getesteten Personen in Ausbruchsgeschehen 42 122 463 42 95 764
Summe der Personen in häuslicher Absonderung aus Ausbruchsgeschehen 625 1.194 648 67 121 2.655

Illegaler Verkauf von Corona-Schnelltests an Tankstellen und in Supermärkten

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Region – Als dringende Sicherheitsmaßnahme ruft die Bezirksregierung Köln zwei SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zurück, die illegal u.a. an Tankstellen, Supermärkten, Tierarztpraxen, Brauereien u.v.m. durch ein Unternehmen in Frechen in den Verkehr gebracht wurden und somit für Privatkunden auch ohne Fachkenntnisse frei käuflich sind. Die Bezirksregierung warnt vor vermeintlicher Sicherheit durch falsche negative Tests bei unsachgemäßem Gebrauch durch Laien – gerade vor den anstehenden Feiertagen. Auch eine potentielle Verletzungsgefahr als laienhafter Anwender ist nicht auszuschließen. Die Schnelltests werden derzeit noch teilweise offen und aus der Originalgroßverpackung herausgenommen auf dem Verkaufstisch angeboten.

Betroffen sind folgende Produkte:

„Covid-19 Ag Test“ des Herstellers nal von minden GmbH
„blnk Novel Coronavirus (SARS-CoV-2) Antigen Rapid Test Cassette (Swab)“ des Herstellers Hangzhou Realy Tech Co., Ltd

Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Amtshilfe zusammen mit der Kriminalpolizei aus Hürth und dem zuständigen Ordnungsamt eine Durchsuchung an der Wohnanschrift des Geschäftsführers und der Firmenanschrift des betroffenen Unternehmens durchgeführt.

Dort wurde eine aktuelle Kundenliste sichergestellt, um den Rückruf im Rahmen der Ersatzvornahme durchzuführen. Die Kundenliste enthält ca. 5700 Kunden von Corona-Schnelltests im gesamten Bundegebiet von denen zwischen 4000 und 4500 Kunden den Test nicht hätten erhalten dürfen.

Die Bezirksregierung Köln warnt eindringlich vor dem Kauf und der selbstständigen Durchführung des Schnelltests als ungeschulte Privatperson.

Coronavirus: Auch ohne individuelle Ordnungsverfügung besteht Quarantänepflicht

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Rhein-Sieg-Kreis – Im Rhein-Sieg-Kreis sind aktuell insgesamt 8.358 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 143,0 (Quelle: LZG NRW).

Seit dem 1.12.2020 gilt die Quarantäneverordnung des Landes NRW. Hieraus folgt, dass sich folgende Personengruppen auch ohne eine individuelle Ordnungsverfügung in Quarantäne zu begeben haben:

1) Personen mit Erkältungssymptomen, die einen Test vornehmen lassen, haben sich ab dem Tag der Testung in Quarantäne zu begeben. Ist das Testergebnis negativ, endet die Quarantäne sofort. Ist das Testergebnis positiv, verlängert sich die Quarantäne; sie endet mit Ablauf des 10. Tages ab Tag der Testung.

2) Personen, die ohne Erkältungssymptome einen Test vornehmen lassen (z.B. Reihentestung) und ein positives Testergebnis bekommen, haben sich sofort in Quarantäne zu begeben; sie endet mit Ablauf des 10. Tages ab Tag der Testung.

3) Personen, die mit einer positiv getesteten Person in häuslicher Gemeinschaft leben, haben sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet 14 Tage nachdem der Test bei dem positiv getesteten Haushaltsmitglied vorgenommen wurde.

Um aber ganz sicher zu gehen, erhalten die o.a. Personengruppen auch weiterhin eine individuelle Ordnungsverfügung von ihrem Ordnungsamt, die in Sonderfällen auch Abweichungen enthalten können. Wie bisher auch werden alle übrigen Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt durch die infizierte Person gemeldet und erhalten eine individuelle Ordnungsverfügung. (an)

 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 04.12.2020, 12:30 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 8.358
Davon genesene Personen 7.233
Davon verstorbene Personen    108
Aktuelle Fälle 1.017
Personen in häuslicher Absonderung 4.976

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

  Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 8.358 108 7.233 1.017
Alfter 305 3 246 56
Bad Honnef 302 3 268 31
Bornheim 698 6 617 75
Eitorf 442 13 398 31
Hennef 680 6 554 120
Königswinter 496 4 423 69
Lohmar 414 4 363 47
Meckenheim 340 5 300 35
Much 140 1 123 16
Neunkirchen-Seelscheid 212 0 185 27
Niederkassel 515 7 445 63
Rheinbach 273 4 244 25
Ruppichteroth 97 0 84 13
Sankt Augustin 877 23 778 76
Siegburg 732 10 601 121
Swisttal 218 2 178 38
Troisdorf 1197 9 1070 118
Wachtberg 236 1 204 31
Windeck 184 7 152 25

Derzeit sind im Rhein-Sieg-Kreis folgende Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen:

 

  Kitas Schulen Pflege-, Betreuungs-einrichtungen, Kliniken Gewerbe Sport, Freizeit, Religion, Sonstige Summe Ausbruchs-geschehen
Rhein-Sieg-Kreis 21 52 38 8 2 121
Alfter 1 3 0 0 0 4
Bad Honnef 0 5 1 0 0 6
Bornheim 3 5 1 4 0 13
Eitorf 0 1 2 1 0 4
Hennef 4 7 5 0 0 16
Königswinter 0 1 3 0 0 4
Lohmar 0 0 4 0 0 4
Meckenheim 0 1 1 1 0 3
Much 1 1 1 0 0 3
Neunkirchen-Seelscheid 0 2 1 0 0 3
Niederkassel 3 3 3 0 0 9
Rheinbach 1 3 2 0 0 6
Ruppichteroth 1 1 0 0 0 2
Sankt Augustin 2 4 3 0 0 9
Siegburg 2 6 5 0 0 13
Swisttal 0 0 4 1 2 7
Troisdorf 2 8 2 1 0 13
Wachtberg 1 0 0 0 0 1
Windeck 0 1 0 0 0 1

 

Summe der positiv getesteten Personen in Ausbruchsgeschehen 27 116 439 25 2 609
Summe der Personen in häuslicher Absonderung aus Ausbruchsgeschehen 578 1322 715 97 18 2730

 

 

Corona: Zahlen in Bad Honnef und Königswinter wieder leicht gestiegen

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Rhein-Sieg-Kreis – Die Zahl der Menschen mit Coronainfektionen ist in Bad Honnef wieder leicht von gestern 24 auf heute 31 gestiegen., in Königswinter von 60 auf 68.

Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 8.274 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 136,0 (Quelle: LZG NRW).

 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus

(Stand 03.12.2020, 15:30 Uhr):

 

Insgesamt erfasste bestätigte Fälle 8.274
Davon genesene Personen 7.097
Davon verstorbene Personen     101
Aktuelle Fälle 1.076
Personen in häuslicher Absonderung 5.176

 

 

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

 

Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 8.274 101 7.097 1.076
Alfter 303 3 241 59
Bad Honnef 298 2 265 31
Bornheim 688 6 608 74
Eitorf 440 10 394 36
Hennef 670 6 537 127
Königswinter 489 3 418 68
Lohmar 405 4 347 54
Meckenheim 340 5 290 45
Much 139 1 122 16
Neunkirchen-Seelscheid 213 0 183 30
Niederkassel 507 6 437 64
Rheinbach 270 4 238 28
Ruppichteroth 97 0 84 13
Sankt Augustin 871 23 769 79
Siegburg 726 9 591 126
Swisttal 217 2 175 40
Troisdorf 1184 9 1051 124
Wachtberg 234 1 200 33
Windeck 183 7 147 29

 

Asklepios Kinderklinik wird Impfzentrum des Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (rl) –Landrat Sebastian Schuster und die Geschäftsführerin der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin, Stefanie Wied, sind sich schnell einig geworden: Die Asklepios Kinderklinik ist ein hervorragender Standort für das künftige Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises.

„Ich freue mich, dass wir einen so zentralen Standort gefunden haben, der die nicht unerheblichen Anforderungen des Landes an ein solches Objekt voll und ganz erfüllt“, so Landrat Schuster anlässlich der telefonischen Pressekonferenz im Siegburger Kreishaus. „Ganz wichtig ist mir auch, dass es uns hiermit gelungen ist, etwas für den Erhalt des Sankt Augustiner Standortes zu tun.“

„Als Kinderklinik und Teil des Asklepios Konzerns sind wir stolz, dass wir bei dieser für die Gesellschaft sehr wichtigen Aufgabe bei der Bekämpfung der Pandemie aktiv einen Beitrag leisten können. Wir danken Herrn Landrat Schuster für den Schulterschluss mit der Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin“, fügt Frau Stefanie Wied, Geschäftsführerin der Klinik seit 01.10.2020, hinzu.

Durch das Land waren alle Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, in kürzester Zeit ein Impfzentrum inklusive mobiler Impfteams zu errichten und zu betreiben. Bei der Standortauswahl galt es, folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

– Verkehrsgünstige Anbindung sowie Anschluss an den ÖPNV
– ausreichend Parkplätze
– sicher gegen den Zutritt Unbefugter
– barrierefrei
– separate Anlieferungsfläche
– gut zu reinigende Innenausstattung.

Alle diese Voraussetzungen liegen bei der Asklepios Kinderklinik vor. Für den Impfablauf nutzt der Rhein-Sieg-Kreis die 3. und 6. Etage des Haupthauses – weitere Büroflächen für Verwaltungsaufgaben sowie Lagerräume für Verbrauchsmaterialien sind vorhanden. Besonders günstig ist, dass die bauliche Infrastruktur mit Behandlungs- und Arztzimmern bereits zur Verfügung steht. „Das hilft wegen der Kürze der Zeit, in der das Impfzentrum aufgebaut werden muss, ganz erheblich“, erläutert Landrat Schuster. Ganz wichtig ist, dass die Patienten- und Besucherströme der Kinderklinik durch das Impfzentrum nicht berührt werden. Die Örtlichkeiten sind so ausgelegt, dass dort maximal 2.000 Menschen pro Tag geimpft werden können.

Die Organisation einer solchen Einrichtung ist nicht nur organisatorisch, sondern auch personell eine große Herausforderung. „Wir haben hier eine Herkulesaufgabe zu bewältigen. Das geht nur, weil alle Leistungsträger im Bevölkerungsschutz an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen“, lobt der Landrat. Mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser Hilfsdienst wurden bereits erste Gespräche geführt. Darüber hinaus kommt der Kassenärztlichen Vereinigung eine wesentlich Roll bei der Impfdurchführung zu.

Bürger für Bürger – Plakataktion soll Selbstverantwortung fördern

Bad – Nicht überall wird die coronabedingte Maskenpflicht akzeptiert. In Bad Honnef hat sich offensichtlich sehr früh die Vernunft durchgesetzt. Jedenfalls ist davon der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Honnef, Holger Heuser, überzeugt. Bei Maskenpflicht gäbe es keine Verstöße, sagte er heute Nachmittag bei einer Presskonferenz im Rathaus.

Damit das so bleibt, setzt die Stadt auf Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und auf Freiwilligkeit: Mit einer Plakataktion wirbt die Verwaltung seit gut einer Woche für Selbstverantwortung. Die bislang 70 aufgehängten Poster zeigen Bad Honnefer Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Vereinen, die für die Einhaltung der Hygieneregeln werben.

Corona 1

Fotografiert wurden sie von Andrea Hauser, bei der Stadt zuständig für Kommunikation und Digitalisierung. Die positiven Rückmeldungen hätten die Stadt nun dazu bewogen, die Aktion auszuweiten, erklärte Hauser. Wer mitmachen möchte oder weitergehende Ideen hat, wie die Selbstverantwortlichkeit hinsichtlich Corona kommunikativ weiterentwickelt werden kann, soll sich bei der Stadt melden.

Einen Unterschied zur ersten Welle machte Bürgermeister Otto Neuhoff bei den Inhalten von Briefen, Mails und Telefonaten von Bürgerinnen und Bürgern aus, die ihn aktuell erreichen. Sie seien im Ton deutlich gereizter.

Neuhoff bat die Bürgerinnen und Bürger, den Bad Honnefer Einzelhandel und die Gastronomie zu berücksichtigen.

 

Wegen Corona: Polizei erhöht Präsenz

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn – Die Fallzahlen der Corona-Infektionen steigen auch in Bonn und der Region weiter an. Die Bonner Polizei kündigt an, ab heute ihre Präsenz auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu erhöhen und damit die originär zuständigen Ordnungsbehörden bei der Überwachung der strengeren Regeln der Corona-Schutzverordnung weiter zu unterstützen.

„Die steigende Anzahl von Infektionen ist beunruhigend. Wir alle sind aufgerufen, die Regeln einzuhalten, um so uns und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Ich erwarte von meinen Kolleginnen und Kollegen, dass sie bei der Feststellung von Verstößen konsequent einschreiten“, betonte Polizeipräsident Frank Hoever am heutigen Tag.

In der aktuellen Fassung der Coronaschutz-Verordnung NRW werden insgesamt 28 Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Wer bei einer Kontrolle der Polizei oder der Ordnungsämter auffällt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hier einige Bestimmungen:

150 Euro pro Person: Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung;

250 Euro pro Person: Beteiligung an einer Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum ohne Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen;

250 Euro pro Person: Teilnahme an einem Fest mit erkennbar mehr als 25 Teilnehmern;

250 bis 2500 Euro für den Veranstalter/Organisator: Durchführung eines Festes mit erkennbar mehr als 25 Teilnehmern.

Die Beamtinnen und Beamten der Bonner Polizei werden in den kommenden Wochen mitunter auch von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Lockdown: Bad Honnef lässt Bürgerinnen und Bürger nicht allein

Bad Honnef – Steigende Infektionszahlen, steigende Belegung der Krankenhaus- und Intensivkapazitäten, neue Einschränkungen im Alltag: Die zweite Welle der Coronapandemie ist da. Das bereitet vielen Menschen Sorge und Angst, sich mit dem Virus zu infizieren und einen schweren Verlauf zu erleiden. Die Stadt Bad Honnef und das ehrenamtliche Bündnis für Familie lassen die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Sorgen und Ängsten in der Zeit besonderer Kontaktbeschränkungen im November und auch in den Folgemonaten nicht allein.

Seit der ersten Pandemiewelle im März 2020 gibt es in Bad Honnef ein vertrauensvolles und kostenloses Hilfsangebot für alle Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters ab dem Rentenalter der sogenannten Risikogruppe nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes angehören. Auch Personen, die als Kontaktperson aufgrund ihrer häuslichen Absonderung oder als infizierte Person in Quarantäne ihre Wohnung oder ihr Haus nicht mehr verlassen dürfen, können vom Hilfsangebot profitieren:

Das Bündnis für Familie und die Stadt Bad Honnef reichen den betroffenen Personen sprichwörtlich eine helfende Hand für jene wichtigen Dinge des Alltags, die Aufgrund des Infektionsrisikos, der häuslichen Absonderung oder Quarantäne derzeit nicht getan werden dürfen, erklärt Nadine Batzella, Leiterin des Amtes für Soziales und Asyl der Stadt Bad Honnef: „Wir haben einen großen Pool mit mehr als 100 ehrenamtlichen und absolut zuverlässigen Helfern, die für Personen, die jetzt Unterstützung wünschen oder brauchen, Botengänge, Besorgungen und Einkäufe erledigen, aber auch mit dem Hund Gassi gehen, wenn Halterinnen und Halter die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen.“

Unterstützt wird das Angebot der Stadt und des Bündnis für Familie vom Team des Kiezkaufhauses – der lokalen Einzelhandels- und Dienstleistungsplattform mit eigenem Lieferservice von und für den Bad Honnefer Einzelhandel. Das Kiezkaufhaus hat seine Serviceleistungen in der Phase der zweiten Pandemiewelle intensiviert und steht zudem in engem Kontakt mit dem Hilfsangebot der Stadt und des Bündnisses für Familie.

In der ersten Welle der Pandemie und auch in den vergangenen Wochen haben viele Bad Honneferinnen und Bad Honnefer davon Gebrauch gemacht, betont Nadine Batzella: „Tatsächlich haben wir weiterhin aber deutlich mehr Kapazitäten als Anfragen. Wir haben die vergangenen Monate genutzt, uns auf die zweite Welle vorzubereiten. Selbstverständlich haben wir für unsere Helferinnen und Helfer ein Hygienekonzept, sodass wirklich niemand, der Unterstützung braucht, Bedenken oder Sorgen haben muss, uns einfach zu fragen. Hier stehen zuverlässige Helferinnen und Helfer parat, die sich kümmern, die unterstützen, kleine wie große Aufgaben übernehmen wollen und – das ist unser größtes Anliegen – niemanden in dieser besonderen Zeit allein lassen werden.“

„Persönliche Kontakte erheblich reduzieren, um andere und sich zu schützen und Übertragungswege zu unterbrechen – das ist nun nach Ansicht der Experten das Gebot der Stunde. Ein Gebot, welches unseren Alltag verändert und welches uns vor Herausforderungen stellt, mit denen wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nicht allein lassen werden“, erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef:

„In diesen Tagen erleben wir, wie das öffentliche Leben in Brauchtum, Kultur, Sport und Gastronomie erneut für einen begrenzten Zeitraum zum Erliegen kommt. Dies und auch das allgegenwärtige Risiko einer Infektion soll und wird nicht dazu führen, dass wir unsere gegenseitige Fürsorge und unser Miteinander vernachlässigen. Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer helfen Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, wenn Sie aufgrund des Infektionsrisikos oder den Einschränkungen der Pandemie Unterstützung im Alltag benötigen. Es ist ein kostenloses Angebot, welches von Herzen kommt. Daher zögern Sie bitte nicht, von unserem Angebot Gebrauch zu machen. Es dient einem guten Zweck: Ihrer Gesundheit und ihrem Wohlbefinden in einer ganz besonderen, herausfordernden Zeit.“

Wer Unterstützung benötigt, sich über die kostenlosen Angebote der Unterstützung informieren will, Personen aus dem Umfeld kennt, die Unterstützung benötigen könnten, oder wer selbst ehrenamtlich seine Hilfe anbieten möchte, wendet sich bitte per E-Mail an sozial@bad-honnef.de oder während der Öffnungszeiten telefonisch an den Fachdienst Soziales und Asyl: 02224 184-198 oder -185 (montags bis mittwochs 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr).

Hilfe während des Lockdowns im Frühjahr

Team Honnef: „Honnef heute“ unterstützt lokale Wirtschaft im Lockdown

Bad Honnef – Der Lockdown war zu erwarten. Den Betroffenen nützt das Wissen wenig. Sie haben einmal mehr um ihre Existenz zu kämpfen, wenn auch staatliche Hilfe zugesagt wird.

Wie kann den Unternehmen, die ab dem 2. November schließen müssen oder nur Außer-Haus-Verkauf anbieten dürfen geholfen werden?

Kommunikation ist wichtig!

Konsumenten wollen wissen, wer welche Leistungen wann und wie auch während des Lockdowns erbringt. „Honnef heute“ bietet den Unternehmerinnen und Unternehmern deshalb an, ihre Angebote und Betriebszeiten im November kostenlos auf honnef-heute.de unter „Team Honnef“ zu kommunizieren.

Wie geht das?

Sie schicken uns einfach eine Mail (info@honnef-heute.de) mit den einzelnen Angeboten und einem Foto. Wenn Sie kein Produktfoto zur Hand haben, schicken Sie uns eins vom Geschäft o.ä.

Beispiel: Das Restaurant X, Y bietet einen Außer-Haus-Verkauf an. Montag gibt es dies und das zum Preis von €€€. Vorbestellt werden muss bis soundsoviel Uhr. Kontaktdaten. Weitere Besonderheiten etc.

Die Angebote sind dann über einen Button mit der Aufschrift „Team Honnef“ sofort aufrufbar, Kunden können sich übersichtlich informieren.

Auf Los gehts Los!

Wer hat weitere Ideen, wie „Honnef heute“ die vom Lockdown betroffenen Unternehmen unterstützen kann?

 

Gastronomie soll ab 2. November dichtmachen

Bad Honnef – Gastronomiebetriebe sollen wieder schließen müssen – und zwar bereits ab dem 2. November für den restlichen Monat. Ausgenommen sein sollen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.

Das berichten übereinstimmend verschiedene Medien wie Spiegel, Focus und Welt. Aber: Kitas und Schulen bleiben geöffnet, ebenso der Einzelhandel.

Mehr …

 

Bad Honnef hat niedrigsten Stand an mit Corona infizierten Personen im Kreis

Bad Honnef – Heute hat der Kreis die Gafährdungsstufe 2 auf alle Kommunen im Kreis ausgeweitet. Inzwischen hätte sich das Infektionsgeschehen auch in den bislang weniger betroffenen Gemeinden so dynamisch entwickelt, „dass wir auch hier gezwungen sind, die strengen Maßnahmen zu implementieren“, so Landrat Schuster.

In Bad Honnef gehen die Infektionszahlen weiter zurück. Nach den Daten von heute hat die Stadt mit 10 Fällen die wenigsten im ganzen Kreis. Die meisten infizierten Personen gibt es zurzeit in Troisdorf mit 165, St. Augustin mit 104 und Bornheim 84. Königswinter meldet 54 infizierte Personen.

Gestern ist übrigens die lokale Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft getreten, die in bestimmten Bereichen zum Tragen von Mund-Nasenbedeckungen verpflichtet. Bedeutet: Ab jetzt kostet ein fehlender Schutz richtig viel Geld. Nach dem NRW-Bußgeldkatalog 150 EUR.

 

Bestätigte Infektionen

aktuell

davon

verstorben

davon

genesen

aktuelle Fälle
Rhein-Sieg-Kreis 3.681 60 2.793 828
Alfter 145 3 118 24
Bad Honnef 163 2 151 10
Bornheim 336 3 249 84
Eitorf 97 5 71 21
Hennef 260 1 200 59
Königswinter 275 0 216 59
Lohmar 156 2 128 26
Meckenheim 144 2 113 29
Much 50 1 36 13
Neunkirchen-Seelscheid 76 0 46 30
Niederkassel 220 2 163 55
Rheinbach 124 3 99 22
Ruppichteroth 55 0 32 23
Sankt Augustin 537 22 411 104
Siegburg 283 2 224 57
Swisttal 95 2 78 15
Troisdorf 508 3 340 165
Wachtberg 84 1 69 14
Windeck 73 6 49 18

Coronavirus: Gefährdungsstufe 2 gilt jetzt für gesamtes Kreisgebiet

Rhein-Sieg-Kreis – Seit heute (28. Oktober 2020) gilt für das ganze Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2. „Damit sind die Einschränkungen, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht, jetzt für den ganzen Rhein-Sieg-Kreis verbindlich“, betont Landrat Sebastian Schuster.

Die Coronaschutzverordnung betrachtet Kreise in der Frage der 7-Tages-Inzidenz als Ganzes, sieht aber vor, dass von den zu treffenden Maßnahmen und Einschränkungen solche Kommunen ausgenommen werden können, in denen das Infektionsgeschehen signifikant geringer ist. In der Allgemeinverfügung der vergangenen Woche zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 hatte der Rhein-Sieg-Kreis daher Eitorf, Meckenheim, Much, Swisttal, Wachtberg und Windeck aufgrund der seinerzeit deutlich niedrigeren Infektionswerte zunächst noch von den verschärften Regelungen ausgenommen.

„Inzwischen hat sich das Infektionsgeschehen dort aber auch so dynamisch entwickelt, dass wir auch hier gezwungen sind, die strengen Maßnahmen zu implementieren“, so Landrat Sebastian Schuster weiter. Das bedeutet, dass im gesamten Rhein-Sieg-Kreis an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal 5 Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen.

Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 28.10.2020, 0:00 Uhr) bei 86,9.

Rechtliche Basis der Allgemeinverfügungen ist die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung, die vorsieht, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung (§ 15a Abs. 3 bzw. 4).

Weil die Coronaschutzverordnung selbst nur bis 31. Oktober 2020 gilt, sind die Allgemeinverfügungen ebenfalls bis dahin befristet. Sobald die neue Coronaschutzverordnung erlassen wird, wird der Rhein-Sieg-Kreis wiederum durch den Erlass angepasster Allgemeinverfügungen reagieren müssen.

Die Feststellungen der Gefährdungsstufen können erst aufgehoben
werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum
von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Allgemeinverfügungen können unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden. (ke)

Die mit der Gefährdungsstufe 2 geltenden Regelungen im Überblick
(§ 15a Abs. 4 CoronaSchVO):

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
• § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen),
• § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
• § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote),
• § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien),
• § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
• § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der CoronaSchVO sowie
• Kongresse
sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b (Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte) der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig,

2. der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig,

3. abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 dürfen an Festen höchstens
10 Personen teilnehmen,

4. abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.

Jetzt weisen auch Plakate auf Maskenpflicht hin

Bad Honnef – Seit heute besteht Maskenpflicht in verschiedenen Straßen und an bestimmten Plätzen in Bad Honnef. Damit jeder weiß, wo er den Nasen-Mundschutz spätestens anlegen muss, hat die Stadt heute Nachmittag entsprechende Plakate aufgehängt (wie hier Ecke Hauptstraße/Bahnhofstraße) – weil Bad Honnef international ist, wurde der Hinweis auf das Tragen einer Maske auch in Englisch abgedruckt.

Währenddessen zeigen die Daten des Rhein-Sieg-Kreises, dass die Infektionszahlen in Bad Honnef wieder rückläufig sind. Hoffentlich hält der Trend an.

Cura-Klinik gut auf Coronasituation vorbereitet

Bad Honnef – Die Zahl der an Corona infizierten Personen steigt. Auch die Todesfälle mehren sich. Mittlerweile steuert Deutschland auf 10.000 Tote im Zusammenhang mit Corona zu.

Die Politik reagiert. In vielen Kommunen wurden strengere Regelungen umgesetzt. Seit heute gibt es auch in Bad Honnef in bestimmten Straßen und auf Plätzen Maskenpflicht.

Offensichtlich kümmern sich die Bad Honnefer überwiegend autark um einen Selbst- und Fremdschutz. Eine subjektive Feststellung: Auffallend ist, dass bereits vor der Maskenpflicht viele City-Besucher einen Mund-Nasenschutz nutzten – egal ob junge oder ältere.

Nack aktuellen Meldungen gibt es (Stand Freitagnachmittag) im Rhein-Sieg-Kreis 531 Infizierte, in Bad Honnef sank die Zahl in einer Woche von 28 auf 19.

Deutlich zu spüren sei die Entwicklung der Infektionsfälle in der Region im Cura-Krankenhaus, so eine Sprecherin. Immer mehr Menschen würden sich aber auch mit nur normalen Grippesymptomen an das Krankenhaus wenden. In der Regel seien in solchen Fällen die HausärztInnen die erste Anlaufstelle. Erst wenn schwere Symptome vorlägen, beispielsweise Atemnot, sollten die Betroffenen sofort ins Krankenhaus kommen.

Die Arbeitsbelastung des medizinischen und pflegerischen Personals nehme zwar zu, dennoch müssten sich die Menschen im Einzugsgebiet des Bad Honnefer Cura-Krankenhauses keine Sorgen machen, so die Sprecherin weiter. Es stünden genügend Intensivbetten zur Verfügung. Bei einer weiteren Verschärfung der Situation, könnten weitere Intensivbetten eingerichtet werden.

Nach aktuellem Stand sind zurzeit 21.736 Intensivbetten in Deutschland belegt, 263 mehr als am Vortag, 7.784 sind noch frei.

Wichtig: Wer Angehörige im Cura-Krankenhaus besuchen möchte, soll sich unbedingt vorher anmelden. Dafür steht eine App zur Verfügung. Man kann auch anrufen.

Besuchszeiten sind aktuell werktags von 14 bis 17 Uhr, am Wochenende 11 bis 15 Uhr. Anmeldung können nur bis eine Stunde vor Besuchszeitende berücksichtigt werden, also montags bis freitags spätestens um 16 Uhr, samstags und sonntags um 14 Uhr.

Noch vorsichtiger geworden sind auch Vereine, Veranstalter und andere Organisatoren. So haben unter anderem die St. Hubertus-Schützen ihren Patronatstag abgesagt, Halt Pol die Jahreshauptversammlung, der Zeughaus-Kleinkunstkeller das Konzert mit Katrin Eggert im Kursaal und heute hat auch das Einkehrhaus in Königswinter das Konzert mit der Gruppe Stadtrand verschoben.

 

 

 

 

 

Bad Honnef: Hier gilt jetzt Maskenpflicht

Bad Honnef – Am Mittwoch, dem 21. Oktober, hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2 im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Von diesen Schutzmaßnahmen ist auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betroffen.

Auf dieses Szenario haben sich die Stadtverwaltung und ihr Krisenstab, der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), in den vergangenen Wochen organisatorisch und personell vorbereitet. Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 greifen nun regionale und jeweils dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Begegnungen die Übertragung des Virus begünstigen könnten, lokale Maßnahmen, um eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auszubremsen oder im Idealfall ganz zu verhindern.

Für Bad Honnef bedeutet dies, dass ab 23.10.2020 in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf Ihrer Internetseite https://meinbadhonnef.de/ .

Ab kommenden Montag, den 26. Oktober, wird der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger vorerst wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-180 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt. Das Bürgerbüro bleibt regulär geöffnet. Im Bürgerbüro gilt eine Maskenpflicht.

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kennen und beherrschen: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske sowie Lüften und App, kurz AHA + L + A, haben sich in der Praxis als einfacher und zugleich wirkungsvoller Schutz bewährt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar, dass sie in den vergangenen Monaten sehr besonnen mit dem Risiko einer Infektion oder einer Übertragung des Virus umgegangen sind“, resümiert Bürgermeister Otto Neuhoff: „All das hat in den vergangenen Monaten zu sehr niedrigen Infektionszahlen und in erster Linie zu isolierten und auf zwei Einrichtungen begrenzte Ausbruchsgeschehen geführt.

Nun beobachten wir im gesamten Stadtgebiet Neuinfektionen, die nicht auf eine der beiden Einrichtungen zurückzuführen sind und sich durch persönliche Kontakte und Freizeitbegegnungen im Stadtgebiet ausgebreitet haben und auch weiter ausbreiten. Das Coronavirus geht derzeit wieder in die Fläche. In allen Ortsteilen steigt die Zahl der Neuinfektionen. Das wollen und müssen wir verhindern – gemeinsam, mit Achtsamkeit, Solidarität und Besonnenheit. Die guten Erfolge der vergangenen Monate wollen wir nicht leichtfertig verspielen, dürfen zugleich aber auch nicht die Angst vor dem Coronavirus Oberhand gewinnen lassen.“

Mit den nun verschärften Schutzmaßnahmen kann dies gelingen, sofern alle Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken, betont Bürgermeister Otto Neuhoff.
Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beruht auf § 15a Abs. 3 Nr. 5 Coronaschutzverordnung. Die unten aufgeführten sowie die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr durch ein erhöhtes Fußgängeraufkommen gekennzeichnet, sodass eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht oder nur sehr erschwert zulässt. Daher sind Bereiche wie z.B. die Fußgängerzone oder die Bereiche von Schulen oder Kindergärten berücksichtigt. /T.H.)

• Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße
• Markt
• Kirchstraße von Kirchplatz bis Am Saynschen Hof
• Kirchplatz
• Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg
• Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße
• Schülgenstraße
• Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße
• Am Feuerschlößchen
• Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße
• Bahnhofstraße zwischen Haupstraße und Steinstraße
• Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße
• Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße
• Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe

Jetzt offiziell: Gefährdungsstufe 2 im Rhein-Sieg-Kreis

Bad Honnef – Heute (21. Oktober 2020) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt.

„Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen nicht klar abgrenzen lässt“, erklärt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Dazu gehören Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf.

„Für diese Städte und Gemeinden gelten ab Mitternacht alle Regelungen, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht“, so Kreisdirektorin Svenja Udelhoven weiter. „Das bedeutet, dass an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal 5 Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen.“

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügungen ist die seit dem Wochenende gültige Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 bzw. 2 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Gestern hatte der Rhein-Sieg-Kreis nach Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 21.10.2020, 0:00 Uhr) bei 55,9 erfüllt damit die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährdungsstufe 2; der Rhein-Sieg-Kreis ist damit verpflichtet, die Gefährdungsstufe 2 heute festzustellen.

Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.

Anders als Städte und Gemeinden, die auf Basis des § 16 CoronaSchVO individuelle Schutzmaßnahmen anordnen können, ist Voraussetzung für Allgemeinverfügungen auf Kreisebene der Tatbestand des § 15 a CoronaSchVO, der bestimmt, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit den Wert von 35 bzw. 50 überschreiten muss. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung (§ 15a Abs. 3 bzw. 4).

Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2 können erst aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Allgemeinverfügungen können unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden. (ke)

Die mit der Gefährdungsstufe 2 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Abs. 4 CoronaSchVO):

Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der

4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen),
6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
7 (weitere außerschulische Bildungsangebote),
8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien),
9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der CoronaSchVO sowie Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b (Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte) der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig,

der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig, abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 dürfen an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen, abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.

Coronavirus: Gefährdungsstufe 1 im Rhein-Sieg-Kreis

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Rhein-Sieg-Kreis  – Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. „Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht“, erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises.

„Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“ Das betrifft z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.

„Bitte halten Sie sich unbedingt an diese ‚Spielregeln‘, reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, appelliert Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid, eindringlich. „Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen.“

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10.2020, 0:00 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10.2020, 0:00 Uhr: 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie z.B. in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.

Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom MAGS NRW vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem MAGS aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Coronaschutzverordnung zurückgestellt.

Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick
(§ 15a Abs. 3 CoronaSchVO):

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
• § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen),
• § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
• § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote),
• § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien),
• § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
• § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der CoronaSchVO sowie
• Kongresse
mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

2. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 2 CoronaSchVO) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt – abweichend von § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 1a und 3a CoronaSchVO – auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Abs. 1 und 2 der CoronaSchVO, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

4. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Abs. 2 CoronaSchVO genannten Gruppen gehören, gilt – abweichend von
• § 2b Abs. 1 CoronaSchVO bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten,
• § 6 Abs. 2 CoronaSchVO bei Unterrichtsveranstaltungen im Rahmen von Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst,
• § 7 Abs. 1 CoronaSchVO bei Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Einrichtungen,
• § 8 Abs. 1 CoronaSchVO bei Konzerten und Aufführungen,
• § 10 Abs. 6 CoronaSchVO beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
• und § 13 Abs. 1 CoronaSchVO bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die besonderen Regelungen dieser Verordnung fallen, und bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, auch dann, wenn eine qualifizierte Rückverfolgung nach § 2a Abs. 2 CoronaSchVO sichergestellt ist.

5. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen).

Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt.

Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind:

Stadt Königswinter

Geltungsbereich:
Königswinter-Stadt
Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation; Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).

Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße (ausschließlich montags bis samstags);
Weilerweg, zwischen Busbahnhof Oberpleis und Ecke Straße Im Wiesengrund (ausschließlich montags bis freitags);
Mathildenpark Oberpleis (ausschließlich montags bis freitags).

Stadt Rheinbach

Geltungsbereich:
Straßen bzw. Plätze: Hauptstraße, Vor dem Dreeser Tor, Wilhelmsplatz.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr.

Stadt Siegburg

Geltungsbereich:
Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.

Stadt Troisdorf

Geltungsbereich:
Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.

(ke)