Königswinter | Der Rechtsstreit zwischen BUND und dem Rhein-Sieg-Kreis wegen des Genehmigungsverfahrens für den Drachenfels-Glaskubus und insbesondere der Vogelschutzstreifen auf der Glasfassade ist beendet. Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Naturschutzsenates des Oberverwaltungsgerichts einigten sich die Beteiligten gestern auf einen Vergleich.
In der ersten Instanz des Gerichtsverfahrens hatte der BUND vor dem Verwaltungsgericht Köln noch Recht bekommen, als er dem Kreis insbesondere Verfahrensfehler vorgeworfen hatte. Nicht die Baugenehmigung der Stadt Königswinter sei tragendes Verfahren gewesen, sondern der Kreis hätte ein eigenes Ausnahmeverfahren wegen der Lage des Glaskubus am Naturschutzgebiet Siebengebirge durchführen müssen. Gegen das Urteil hatte der Kreis im Sommer 2012 die Zulassung der Berufung beantragt, weil die Begründung des Urteils allgemein gehalten war und weitreichende Folgen für zahllose Vorhaben hätte haben können. Der Bauherr, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Königswinter (WWG), hatte wegen der absehbaren zeitlichen Verzögerungen daraufhin freiwillig die Scheiben mit Streifen beklebt. Die WWG hatte zuvor bereits besonderes Vogelschutzglas einbauen lassen, das durch eine spezielle UV-Signatur auch ohne zusätzliche Beklebung vor Vogelschlag schützen sollte.
Der Senatsvorsitzende schlug nun vor, auf der einen Seite die schon angebrachten Streifen auf dem Glas zu belassen und auf der anderen Seite das Urteil aus der ersten Instanz gegenstandslos zu machen. Diesem Vorschlag schlossen sich schließlich alle Beteiligten an.
„Der Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass es trotz des Urteils der ersten Instanz noch nicht hinreichend sicher ist, wie das Klageverfahren ausgehen wird“, so der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz. „Eine Fortsetzung des Verfahrens mit ungewissem Ausgang würde viele Fragen aufwerfen und entsprechend lange dauern. Uns war aber wichtig, zu einem schnellen Ende des Verfahrens zu kommen und das Urteil der ersten Instanz unwirksam zu machen.“
Es stehe nicht in Zweifel, dass Vogelschutz wegen der großen Glasflächen nötig sei und dass die angebrachten Streifen dies leisten würden. „Die Streifen sind kein fachliches Problem, sondern ein optisches. Deshalb wären wir gerne innovativ gewesen und hätten zunächst das neue Glas probiert. Die Streifen wären dann ohnehin gekommen, wenn sich das neue Vogelschutzglas nicht bewährt hätte. Es ist schade, dass wir das jetzt nicht tun können, aber die Unwirksamkeit des Urteils der ersten Instanz ist uns da wichtiger“, so Schwarz abschließend. (rl)