Bonn – Zum Schutz des Radverkehrs hat die Bundesstadt Bonn auf Beschluss der Unfallkommission an der Ecke Viktoriabrücke/Bornheimer Straße kurzfristig am Freitag, 19. August 2022, die Verkehrsführung geändert.
Der motorisierte Individualverkehr von der Viktoriabrücke kommend in Fahrtrichtung Wittelsbacher Ring wird nicht mehr rechts in die Bornheimer Straße abbiegen dürfen. Dazu wird an der Ecke das Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ aufgestellt. Der Radverkehr darf weiterhin am Ende der Viktoriabrücke rechts in die Bornheimer Straße einbiegen.
Die geänderte Verkehrsführung geht auf einen Beschluss der Unfallkommission zurück, deren ständige Mitglieder die Polizei Bonn, die Bezirksregierung Köln, die Straßenverkehrsbehörde Bonn und die Straßenbaulastträger (städtisches Tiefbaumt und Straßen.NRW) sind. In den vergangenen Wochen ist es an der Ecke Viktoriabrücke/Bornheimer Straße bereits zu einem Verkehrsunfall mit einem Radfahrenden gekommen. Darüber hinaus wurden der Polizei bereits regelmäßig kritische Situationen zwischen dem nach rechts in die Bornheimer Straße abbiegenden Individualverkehr und den geradeaus in Richtung Wittelsbacher Ring fahrenden Radfahrer*innen gemeldet.
Die neue Verkehrsführung an der Kreuzung mit dem Rechtsabbiege-Verbot steht aufgrund des noch im Jahr 2022 beginnenden Umbaus der Bornheimer Straße mit einer Einbahnregelung in Richtung stadtauswärts ohnehin an. Sie wird nun aus Sicherheitsgründen vorgezogen.
Der Individualverkehr, der von der Weststadt über die Viktoriabrücke kommend ins Zentrum oder zur Kennedybrücke möchte, kann künftig Wittelsbacher Ring, Kaiser-Karl-Ring und Kölnstraße nutzen. Der Verkehr in Richtung Süden (z.B. Adenauerallee) sollte über Wittelsbacher Ring, Kaiser-Karl-Ring, Augustusring und Römerstraße fahren.