Bonn – Die Bundesstadt Bonn wird auch im Jahr 2021 den traditionellen Weihnachtsfrieden wahren und in der Zeit vom 17. bis zum 31. Dezember grundsätzlich auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Sie folgt damit dem Beispiel der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen, die vom NRW-Finanzminister angewiesen wurden, auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.