Bonn – Die Stadt Bonn widerspricht den jüngsten Berichterstattungen, durch Auflagen die Organisation von Martinszügen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden erschwert zu haben. Zu keinem Zeitpunkt hat die Stadt Bonn für Martinszüge mit über 2.500 Teilnehmenden Regelungen über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes hinaus getroffen.
Bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung im Krisenstab am 22. September sahen die Vorgaben der NRW-Coronaschutzverordnung für Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden eine Maskenpflicht und 3G-Regel samt stichprobenartiger Kontrollen vor, die von den Veranstaltenden durchzuführen sind.
Derzeit geltende Regelungen
Mit der aktuellen, bis Freitag, 29. Oktober 2021 gültigen Landesverordnung entfällt die Maskenpflicht im Freien. Gleichzeitig dürfen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Teilnehmenden aber weiterhin nur mit einem 3G-Nachweis besucht werden. Veranstaltende haben in diesem Fall gemäß Coronaschutzverordnung auf die 3G-Regel in Einladungen und Aushängen hinzuweisen und müssen diese nachweislich stichprobenartig überprüfen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren gelten aufgrund der regelmäßigen Tests in Kitas und Schulen grundsätzlich als getestet.
Nach wie vor setzt die Stadt hier lediglich die verbindlichen Vorgaben des Landes um.
Veranstaltende wurden zu jeder Zeit darauf hingewiesen, dass mit einer neuen Landesverordnung wiederum geänderte Richtlinien verbunden sein können.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch entsprechend angepasste Verordnungen des Landes ändern sich nach wie vor innerhalb von wenigen Wochen. Der städtische Krisenstab hat im Falle der großen Martinsumzüge mit seiner Entscheidung vom 22.September lediglich die Verordnungen des Landes umgesetzt. Dazu sind wir als Kommune verpflichtet, das ist keine Entscheidung, die wir ablehnen können. Die nun derzeit geltenden gelockerten neuen Auflagen gehen wir voll mit. Für größere Züge betrifft das aber nur die entfallende Maskenpflicht, die 3G-Regel bleibt. Für kleinere Züge haben wir am vergangenen Freitag entschieden, alle Auflagen fallen zu lassen.“
Kleine Martinszüge
Die von der Stadtverwaltung ursprünglich im September vorgesehenen einheitlichen Regelungen für alle Martinszüge sollten insbesondere der besseren Planungssicherheit für die Veranstaltenden dienen. Für kleinere Martinszüge mit weniger als 2.500 Teilnehmenden hätte das strengere Auflagen bedeutet. Diese Auflagen für kleinere Martinszüge sind nach der Entscheidung der Stadt vom 8. Oktober 2021 nicht mehr vorgesehen. Kleine Martinszüge, also mit weniger als 2.500 Teilnehmenden, wie sie u.a. von Kitas durchgeführt werden, können damit also ohne Auflagen stattfinden. Es gelten weder die Maskenpflicht noch die 3G-Regel.
Unterstützungsangebot der Stadt an die Veranstaltenden
Der Stadt Bonn ist sehr daran gelegen, dass in diesem Jahr möglichst viele Martinszüge stattfinden. Aus diesem Grund bietet sie Veranstaltenden von Martinszügen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden an, die Durchführung ihrer Umzüge vor Ort zu unterstützen. Die Verwaltung wird auf die Veranstaltenden der großen Umzüge noch einmal zugehen, um ein Beratungsangebot zu machen. Veranstaltende können sich für weitere Unterstützung gerne an die bekannten Ansprechpartner*innen bei der Stadtverwaltung wenden.
„Als Stadt sind wir gerne bereit, auch weitergehende Unterstützung anzubieten, wenn es dadurch möglich wird, für die Kinder in Bonn doch noch einen großen Martinszug zu realisieren“, so die Oberbürgermeisterin Katja Dörner.