Kritik am Verhalten des BUND übt der VCD, weil der BUND auch nach der Einzelfallgenehmigung durch den Rhein-Sieg-Kreis weiterhin gegen drei über Pfingsten geplante Veranstaltungen zu Felde zieht. Damit entpuppt er sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern argumentiert auch teilweise haarsträubend.
Ausnahmen soll es nur für erprobte Traditionsveranstaltungen geben: Fraglich ist, ob es die nach Corona überhaupt noch geben wird, und jede Traditionsveranstaltung, die irgendwann einmal endet, soll dann offensichtlich nicht durch eine neue Veranstaltung wie „Klassik auf der Insel“ ersetzt werden. Langfristig wird es auf diese Weise gar keine Veranstaltungen auf Grafenwerth mehr geben! Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie der BUND gegen einen Jungpianisten zu Felde zieht, der sich seit Wochen darauf freut, auf Grafenwerth am Pfingstsamstag mit kleinem Orchester eines der schönsten Mozart-Klavierkonzerte spielen zu dürfen.
„Gleich drei Veranstaltungen“ über Pfingsten zu genehmigen, ist aus BUND-Sicht auch offenkundig zu kritisieren: Hat er sich schon einmal überlegt, wie sich ein einzelnes Konzert finanziert, wenn nur dafür die Bühne und notwendige weitere Infrastruktur aufgebaut werden muss? Zumal der BUND mit seiner Strategie just zu der Zeit, in der sich die Besucher ihre Tickets kaufen würden, massiv Antiwerbung betreibt?
Mit dem Argument, Jungvögel und Fledermäuse seien bedroht, lässt sich trefflich gegen jede Open-Air-Veranstaltung agitieren: Faktisch bedeutet das, der BUND will Menschen nur noch sehr beschränkt in Natur und Landschaft lassen – wie im Siebengebirge auf ausgebauten Forststraßen statt auf naturnahen Wanderwegen. Wie misanthropisch ist eigentlich der BUND, was gesteht er dem Menschen in einem Drei-Millionen-Ballungsraum noch zu?
Der BUND verträte den Schutz der landschaftsorientierten Erholung auf der Insel, behauptet er. Noch, denn der Widerstand gegen eine bessere Nutzbarkeit für die Erholung auf der Nordspitze der Insel, die dieser durchaus nicht geschadet hat, ist doch bekannt, und es ist eher zu befürchten, dass insgeheim auch schon Freibad und Tennisplätze, später dann auch der Biergarten auf der Abschussliste des BUND stehen. Sind das Kompromisse?
Noch will der BUND wenige Veranstaltungen zulassen, die „ohne viel Kunstlicht und akustische Belastungen“ auskommen: „Kunstlicht“ Anfang Juni, wenn die Konzerte um 22 Uhr längst beendet sind? Da ist noch hell … und die Aufführung von Beethovens 2. Sinfonie als „akustische Belastung“ zu bezeichnen, macht zumindest eines klar: Dem BUD fehlt es an jeglichem Kulturverständnis.
Der VCD hofft, dass das Verwaltungsgericht mit Augenmaß diesmal gegen den BUND entscheidet.
Karl-Heinz Rochlitz
str. Vorsitzender VCD Bonn/Rhein-Sieg/Ahr