NRW – In den Zügen und Bussen gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die Betreiber setzen damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um.
Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch Sicherheits- und Kontrollpersonal. Fahrgäste sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
– Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
– Genesen (nicht länger als 180 Tage)
– Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)
Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen.