Bad Honnef/Region – Bad Honnef wird zur Fahrradstadt – heißt: Viele Bürgerinnen und Bürger sind augenscheinlich willens, immer öfter für ihren City-Ausflug das Rad zu nutzen. Allerdings ist die vorhandene Infrastruktur fürs Zweirad mehr als bescheiden.
Neben miserablen Straßenzuständen, fehlenden Radwegen und großen verkehrsbedingten Gefahrenquellen gibt es so gut wie keine geeigneten Abstell- und Sicherungsmöglichkeiten. Zentrale Fahrradstationen sind zwar seit langem angedacht, allerdings wird nichts umgesetzt. Selbst banale Abstellrahmen sind kaum zu finden.
Dabei seien fehlende Abstellmöglichkeiten eines der Hemmnisse beim Vorhaben, mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen, so Daniel Wegerich, Geschäftsführer des ADFC Nordrhein-Westfalen, in der SZ.
In der Bad Honnefer Innenstadt kommt noch hinzu, dass es in vielen Häusern nicht möglich ist, dass Bewohner ihre Fahrräder nachts sicher abstellen können. Entweder fehlt einfach der Platz oder die Kellertreppen sind so gebaut, dass ein täglicher Transport auf die Dauer zu lästig oder auch gefährlich ist.
Stattdessen setzten Verwaltung und Politik im letzten Jahr ein Parkraumkonzept um, das zwar einen schnellen EURO garantiert, für Fahrräder aber keinen Platz vorsieht. –
Hinweise auf eine Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr in Bad Honnef sind nicht zu erkennen. Politiker wehren ab und sehen bei den Abstellmöglichkeiten die Unternehmen in der Pflicht. Selbst auf dem Ziepchensplatz im natur- und touristenorientierten Rhöndorf gibt es keine geeigneten Parkmöglichkeiten für motorlose Zweiräder.
Auch die Bad Honnefer Grünen liefern keine Vorschläge. Ein Antrag, wie ihn beispielsweise die Grünen in Berlin durchgebracht haben, ist nicht zu finden. Festgelegt werden könnte gleichfalls eine Abgabeleistung bei den Parkgebühreneinnahmen zugunsten einer verbesserten Fahrradinfrastruktur – eigentlich ein klassischer SPD-Vorschlag.
Andere Kommunen haben längst die Chancen erkannt, die eine gute Radverkehr-Infrastruktur auch für die Wirtschaft in den Innenstädten bietet. Fachleute und Beratungsgesellschaften fordern seit langem, das Hauptaugenmerk bei der Parkpolitik auf den öffentlichen Personenverkehr und Fahrräder zu legen. Autoparkplätze sollten zum Abstellen von Radparkplätzen genutzt werden. Zehn Fahrräder benötigen soviel Platz wie ein Auto.
Übrigens: Für Fahrräder gibt es kein Parkverbot. Sie dürfen auch am Straßenrand und in Parkbuchten abgestellt werden. Allerdings müssen dabei ein paar Regeln beachtet werden.
Eine schlechte Infrastruktur verhindert oftmals nicht nur Entwicklungen in die richtige Richtung, sondern fördert Destruktivität. So erzeugen chaotisch abgestellte Fahrräder Unmut bei Fußgängern und provozieren Vandalismus. Gleichfalls bietet sie die Grundlage für Diebstahl. Und die Zahl der Fahrraddiebstähle ist laut Polizei nach wie vor hoch.
Wie kann man sich vor Fahrraddiebstahl schützen?
Der beste Diebstahl-Schutz ist ein stabiles Fahrradschloss, zum Beispiel ein Bügel- oder Panzerkabelschloss. Beim Kauf sollte man unbedingt auf „geprüfte Qualität“ und hochwertiges Material (durchgehärteten Spezialstahl) sowie massive Schließsysteme achten. Das Schloss sollte außerdem groß genug sein, um das Fahrrad mit dem Rahmen an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel einen Fahrradständer oder Laternenpfahl. Beliebtes Ziel für Fahrrad-Diebe sind große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeitstätten, aber auch einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen. Neben dem Rad selbst sollten auch Wertgegenstände, die in einem Fahrradkorb oder Satteltaschen transportiert werden, vor der einfachen Wegnahme gesichert werden, da es immer wieder, auch während der Fahrt, zum Diebstahl daraus kommt. Schutz bieten zum Beispiel schon preisgünstige Abdeckungen, Spanngurte oder Sicherungskabel.
Wurde das Rad gestohlen, sind die Chancen, es wiederzubekommen, eher gering: Die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Polizei ist aufwendig und leider auch deshalb nicht immer von Erfolg gekrönt, da die Besitzer von sichergestellten Fahrrädern nicht ausfindig gemacht werden können. Häufig weil Geschädigte der Polizei keine individuellen Daten zu ihren gestohlenen Rädern für die Fahndung bereitstellen können. „Deshalb ist es wichtig, die individuellen Fahrrad-Daten, zum Beispiel die Rahmennummer, in einem Fahrradpass festzuhalten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Mit den Fahrrad-Daten kann die Polizei gestohlene Fahrräder zweifelsfrei identifizieren und in der Folge an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben“, erklärt Klotter. Im Fahrradpass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Viele Fachhändler stellen beim Fahrradkauf automatisch einen Fahrradpass aus. Andernfalls sollten die Käufer gezielt danach fragen. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass, mit einem Foto des Fahrrads versehen, sollte sicher aufbewahrt werden.
Kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei
Wer im Besitz eines Smartphones ist, kann auch die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrrad-Daten können mit der FAHRRADPASS-App problemlos gespeichert werden. Darüber hinaus lassen sich über die FAHRRADPASS-App die Informationen über mehrere Fahrräder verwalten. Zudem können die Daten ausgedruckt oder per E-Mail verschickt werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können.
Mehr Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können, sowie einen polizeilichen Fahrradpass enthält das Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“.
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladbar.
Zusatztermine zur Codierung von Fahrrädern beim ADFC
Codierung von Fahrrädern, Rollern, Akkus, Anhängern und Lastenrädern
Bonn, 17. April 2019 – Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg wird in den nächsten zwei Wochen Sondertermine zur Codierung von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen als Diebstahlschutz anbieten. „Aufgrund der Empfehlung durch die Sonderkommission Bike der Bonner Polizei, Fahrräder zum Schutz vor Diebstählen codieren zu lassen, ist die Nachfrage sprunghaft gestiegen“, so ADFC-Codierungsexperte Herbert Dauben.
Folgende Codiertermine bietet der ADFC im ADFC-RadHaus in der Breite Straße 71 in der Bonner Altstadt an:
• Dienstag, 23. April, 10 bis 13 Uhr;
• Mittwoch, 24. April, 10 bis 13 Uhr;
• Dienstag, 30. April, 10 bis 13 Uhr;
• Donnerstag, 2. Mai, 17 bis 19 Uhr;
Marktplatz in Siegburg
• Samstag, 4. Mai, 10 bis 15 Uhr.
Interessierte können die oben genannten Termine ohne Anmeldung wahrnehmen. Mitzubringen sind Kaufbeleg/Eigentumsnachweis und Personalausweis. Codiert werden Fahrräder, Anhänger, Lastenräder, Roller und Akkus, die ebenfalls gerne gestohlen werden.
Regelmäßige Codiertermine ohne Anmeldung bietet der ADFC freitags von 11 bis 13 Uhr und samstags von 11 bis 14 Uhr im ADFC-RadHaus, Breite Straße 71, in der Bonner Altstadt an. Weitere Termine, allerdings mit Voranmeldung unter der Mailadresse codierung@adfc-bonn.de oder der Rufnummer 0228.6296364, bietet der ADFC dienstags und mittwochs von 17 bis 19 Uhr an.
Die Fahrradcodierung mit dem EIN-Code (Eigentümer-Identitäts-Nachweis) ist ein bundesweit einheitlich angewandtes System, um ein Rad besser vor Verlust zu schützen. Der Code, bestehend aus der verschlüsselten Adresse, den Initialen des Eigentümers sowie dem Jahr der Codierung, wird in den Fahrradrahmen deutlich sichtbar eingraviert und gegen Korrosion versiegelt. Diesen Code wieder zu entfernen bedarf eines größeren Aufwandes. Die Codierung macht den Weiterverkauf gestohlener Räder für den Dieb schwieriger und hilft der Polizei, gestohlene Fahrräder den rechtmäßigen Besitzern zuzuordnen. Für Karbon-, Bambus- und sonstige Spezialräder bietet der ADFC eine spezielle Codierung mit Folien an, welche nach dem Aushärten nahezu unablösbar sind.