Bad Honnef – Der BUND geht rechtlich gegen die Kreisverwaltung Siegburg vor und erstattete Anzeige wegen der Zerstörung eines gesetzlich geschützten Siefens und Quellbiotops im FFH-Gebiet Siebengebirge. Im Zuge der Kahlschläge der Fichte wurden nach Aussage des BUND die unteren Quellfluren des Biotops BT-5309-0081-8 (nördostlich des ehemaligen Jagdhauses im Schmelztal, d.Red.) mit extrem seltenen Moosen zerstört und die Standorte durch Freistellung, mechanische Beeinträchtigung und Überschüttung mit Reisig und Stammholz vernichtet worden sein. Betroffen seien beispielsweise das Glänzende Hookermoos und das Haarkelchmoos, die jetzt im Siebengebirge ausgestorben seien, sowie die Torfmoose Sphagnum fallax und Sphagnum palustre.
In einer gemeinsamen Erklärung teilten daraufhin Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft und Stadt Bad Honnef unter anderem mit, dass die fraglichen Fällungen nicht im Stadtwald, sondern im Staatsforst erfolgt seien,
der Beschluss des OVG Münster die Fällungen der toten Fichten im Stadtwald wegen der prozessualen Frage, nämlich ob zuvor ein naturschutzrechtliches Verfahren vorzuschalten sei, betreffen würde und vor einer Fäll-Maßnahme das Forstamt mit Hilfe des Biotop-Katasters klären würde, ob hier zu schützende Arten vorkommen. Dies sei auch hier erfolgt: Im fraglichen Gebiet hätte das Biotop-Kataster keinen Eintrag aufgeführt.
Nun reagierte erneut BUND-Sprecher Achim Baumgartner und teilt mit, das gesetzlich geschützte Biotop sei in den Karten des LANUV eingetragen. Wenn der Forst nur das Biotopkataster abfragen würde, aber nicht die Karte der gesetzlich geschützten Biotope, dann ermittele er im Vorfeld unzureichend. Baumgartner: „Wer im falschen Verzeichnis nachsieht, wird nicht die richtigen Hinweise finden.“
Es sei auch nicht die Verpflichtung der Naturschutzverbände oder Wissenschaftler*innen überhaupt Arten zu ermitteln oder sie in Fundkataster einzutragen, sondern Aufgabe des Eingreifenden, den Sachverhalt selbst zu ermitteln. Deshalb sei für den BUND auch „die Forderung nach der FFH-Prüfung sinnvoll und die FFH-Prüfung im Recht so für die FFH-Gebiete vorgesehen, da mit ihr eine Bestandsermittlung verbunden ist“.
Die Verkehrssicherungspflicht sei regelmäßig auch sicherzustellen wahlweise durch Wegeschließung, Kappen der Bäume, Fällen mit der Motorsäge usw. „Es gibt also keinen Automatismus zur Zerstörung. Und es gibt auch keinen Automatismus, dabei den Siefen zu zerstören. Es wurden aber auch große Flächen gefällt und abgeräumt, die mit der Verkehrssicherung entlang der Wege nichts gemein haben“, erklärt BUND-Sprecher Baumgartner. Die übrigen Hinweise des Forstes in seiner Reaktion seien eher kommentierender Art.
Der BUND bittet den Forst: „Übernehmt Verantwortung für Eure Entscheidungen und Fehlentscheidungen.“