Bad Honnef | Vor wenigen Tagen übergaben die Eheleute Anne und Helmut LangHeinrich ein Ölporträt des ehemaligen Bürgermeisters Theodor Waechter (1858-1907) an Bürgermeisterin Wally Feiden. Nun will der Stadtverordnete Jörg Haselier wissen, ab das kostbare Gemälde überhaupt fachgerecht in Bad Honnef archiviert werden kann.
Dabei bezieht er sich auf das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz NRW)“. Das würde in § 5 (2) die sichere Verwahrung von Archivgut verlangen
Haselier, der auch für die CDU im Kreistag sitzt, sorgt sich vor allem um die Luftfeuchtigkeit und andere physikalische Eigenschaften der Archivräume und fragt, ob sie den „sinngemäßen gesetzlichen Ansprüchen voll inhaltlich entsprechen“ oder ob eventuell an eine sachgemäßere Unterbringung gedacht sei?
Eine Antwort erwartet er in der Ratssitzung heute Abend, 18 Uhr, im Rathaussaal 001. In der vermutlich letzten Ratssitzung unter Leitung von Bürgermeisterin Wally Feiden geht es unter anderem auch um die Verleihung des Stadtrings an die Bürgermeisterin. Die FWG hatte moniert, nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen worden zu sein und legte sich deshalb mit dem stv. Bürgermeister Peter Profittlich an.
„Archivgut ist auf Dauer sicher zu verwahren. Es ist in seiner Entstehungsform zu erhalten, sofern keine archivfachlichen Belange entgegenstehen. Es ist nach archivfachlichen Erkenntnissen zu bearbeiten und vor unbefugter Nutzung, vor Beschädigung oder Vernichtung zu schützen. Das Landesarchiv hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung solcher Unterlagen zu ergreifen, die personenbezogene Daten enthalten oder einem besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz unterliegen. In besonders begründeten Einzelfällen kann es Unterlagen, die als Archivgut übernommen wurden und deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, vernichten, wenn öffentliches Interesse oder berechtigte Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.“