Bad Honnef – Viele Arbeitgeber bieten wegen der Corona-Ansteckungsgefahr ihren Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zu Hause (Home-Office) an. Im durchbürokratisierten Deutschland/Europa ist diese Vorgehensweise natürlich nicht unproblematisch.
Laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke entstehen dadurch weitere Probleme, wenn die Mitarbeiter nicht wie gesetzlich vorgesehen über die Datenschutz-Vorgaben im Home-Office informiert und auf diese nicht verpflichtet werden.
Schwenke: „Sollte dabei ein Datenschutzverstoß passieren, werden die fehlenden Hinweise und Verpflichtungen als unterlassene organisatorische Maßnahmen zu Lasten der Arbeitgeber ausgelegt.“
Wer sich auch datenschutzrechtlich absichern will, kann hier eine „Vereinbarung über Informationsschutz im Home- und Mobile-Office (Telearbeit)“ generieren und sie mit den Mitarbeitern abschließen.
Lokal dürfte es u.a. auch hier entsprechende Infos geben.
[the_ad id=“119697″]