Informationen zur Bundestagswahl

Bad Honnef |  Am 22.09.2013 wird der 18. Deutsche Bundestag gewählt. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Honnef ist der 18.08.2013 (35. Tag vor der Wahl). Wer zu diesem Zeitpunkt in Bad Honnef wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis zum 06.09.2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Zimmer 133, Telefon 02224/184-151, in Verbindung setzen, damit dort eine Überprüfung erfolgen kann. Die Wählerverzeichnisse liegen vom 02.09. bis 06.09.2013 im Wahlamt während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Personen, die sich in der Zeit vom 19.08. bis 01.09.2013 bei der Meldebehörde der Stadt Bad Honnef neu anmelden oder ihre bisherige Nebenwohnung dort zur Hauptwohnung erklären und in Bad Honnef wählen möchten, können bis spätestens 01.09.2013 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Stellen sie keinen Antrag, bleiben sie im Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wohnortes eingetragen und können dort entweder persönlich oder durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Die erforderlichen Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis hält das Wahlamt vor. Wer ab dem 19.08.2013 innerhalb der Stadt Bad Honnef umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis seines alten Wahlbezirks eingetragen.

Für diejenigen Wahlberechtigten, die bereits vor dem Wahltag ihr Wahlrecht ausüben möchten, besteht voraussichtlich ab dem 20.08.2013 die Möglichkeit, Unterlagen zur Briefwahl zu beantragen oder direkt in den Briefwahlbüros der Stadt Bad Honnef zu wählen. Wahlkabinen und Wahlurnen stehen im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 014, sowie in den Räumen des Bürgerbüros Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, während der dortigen Öffnungszeiten bereit. Ausschließlich zu Wahlzwecken ist das Briefwahlbüro im Bürgerbüro Aegidienberg zusätzlich dienstags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr durch Mitarbeiterinnern des Wahlamts besetzt. An diesen Tagen findet keine darüber hinaus gehende Bürgerbürotätigkeit statt. Der Antrag für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist persönlich auszufüllen und handschriftlich zu unterschreiben. Alle Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Die Abgabe von Wahlbriefen am Wahltag in den Wahllokalen ist nicht zulässig.

Wahlberechtigte Menschen mit Behinderung können sich einer Hilfsperson bedienen. Bevollmächtigte und auch vom Amtsgericht bestellte Betreuer können für die Vollmachtgeber bzw. Betreuten ohne konkret hierfür ausgestellte Vollmacht keine Briefwahlunterlagen beantragen. Die Vorlage einer Generalvollmacht oder der Betreuungsurkunde reicht nicht aus.

Für Internet-Nutzer besteht die Möglichkeit, den Wahlschein online zu beantragen. Der Online-Antrag, der sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreut, befindet sich im Internetauftritt der Stadt Bad Honnef zur Bundestagswahl unter www.bad-honnef.de.

Wer den Antrag für einen anderen stellt oder Unterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er zu diesen Handlungen berechtigt ist. Ein entsprechender Vordruck für die Vollmacht sowie viele weitere Informationen zur Bundestagwahl gibt es auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef unter www.bad-honnef.de.

 

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