Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Naturschutzrechtlich ist es möglich, den denkmalgeschützten Burghof umzugestalten und wieder in Betrieb zu nehmen. Die notwendige Ausnahme sowie die Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge erteilte heute (22.12.2022) die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises nach intensiver Abwägung der Ge- und Verbote der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge einerseits sowie der Erhaltung eines historischen Baudenkmals andererseits. Empfängerin des Bescheides ist die Burghof GmbH aus Königswinter.
Nachdem die Naturschutzverbände (z.B. NABU, BUND) beteiligt und der Beschluss im Naturschutzbeirat des Rhein-Sieg-Kreises am 29.09.2022 gefasst wurde, sind jetzt die Naturschutzbelange, die im Rahmen des durch die Stadt Königswinter zu bearbeitenden Bauantragsverfahrens zu berücksichtigen sind, geklärt und müssen bei möglichen Baumaßnahmen beachtet werden.
Die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises beinhalten beispielsweise eine engmaschige ökologische Bauüberwachung, klare Vorgaben für Beleuchtungen außerhalb der Gebäude, die Installation von Fledermauskästen, zeitliche Einschränkungen für die Nutzung des sog. Kutschenweges während der Bauphase sowie im späteren Betrieb und das Verbot von Musikveranstaltungen oder Lautsprecheranlagen außerhalb von Gebäuden.