Naturschutzgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zahlt sich auch zukünftig aus

Rhein-Sieg-Kreis | Wer als Landwirtin oder Landwirt naturschutzgerecht wirtschaften will, muss sich auf Einschränkungen oder Erschwernisse einstellen: Gemäht werden darf nur zu bestimmten Zeiten, der Düngemitteleinsatz ist genau geregelt und auf Pflanzenschutzmittel muss gänzlich verzichtet werden. Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es ein Förderinstrument: Den Vertragsnaturschutz.

2001 hat sich auch der Rhein-Sieg-Kreis dem Förderprogramm angeschlossen. Denn während der Fokus aus naturschutzfachlicher Sicht stets auf der Bewahrung und Wiederherstellung der Artenvielfalt liegt, sind die Äcker und Wiesen im Rhein-Sieg-Kreis für die Landwirtinnen und Landwirte die Flächen, auf denen sie hochwertige Lebensmittel für die Bevölkerung produzieren und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten müssen. Der Vertragsnaturschutz bietet die Möglichkeit, beide Aspekte „unter einen Hut“ zu bringen.

Auch 2015 setzt das Land NRW den Vertragsnaturschutz fort, ab 1. Juli 2015 gilt hierfür eine neue Richtlinie. Im Rahmen einer Infoveranstaltung stellte Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz diese gemeinsam mit Christoph Rüter, Leiter der Fachabteilung Naturschutz im Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises, vor. Unterstützt wurden sie dabei von den Referentinnen und Referenten Hannah Steinschulte und Klaus Weddeling von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis sowie Doris Schmidt und Werner Muß von der Landwirtschaftskammer NRW.

1.153 Quadratkilometer umfasst der Rhein-Sieg-Kreis – rund 44 Prozent davon sind Landwirtschaftsfläche. Der Vertragsnaturschutz bildet die Basis für eine effektive Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. „Durch die extensive Nutzung von Grünland und Ackerflächen und die Pflege von Streuobstwiesen und Sonderbiotopen tragen Sie entscheidend dazu bei, unsere Kulturlandschaft, die ein wesentliches Markenzeichen des Rhein-Sieg-Kreises ist, zu bewahren. Das Förderprogramm erlaubt es uns wiederum, diese Leistung angemessen zu honorieren“, freute sich Landrat Sebastian Schuster, der die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte im Kreishaus begrüßte, über die Fortsetzung der Förderung.

„Durch die Vorgaben der Europäischen Union sind die Regelungen zur Agrarförderung nicht einfacher geworden. Aber es gibt auch durchaus einen positiven Effekt: Die Prämien für eine naturschutzfachgerechte Bewirtschaftung sind teilweise deutlich angehoben worden“, gab Umweltdezernent Christoph Schwarz einen ersten Einblick in die neuen Rahmenbedingungen und ergänzte: „Ich würde mich freuen, wenn Sie die aktuelle Richtlinie motiviert, mit weiteren Flächen oder auch neu in den Vertragsnaturschutz einzusteigen und am Erhalt unserer Kulturlandschaft mitzuwirken.“

1.000 Hektar Fläche werden aktuell im Rhein-Sieg-Kreis im Vertragsnaturschutz bewirtschaftet bzw. gepflegt. Rund 140 Landwirtinnen und Landwirte nehmen am Förderprogramm teil, in dessen Rahmen jährlich Prämien in Höhe von rund 500.000 Euro ausgeschüttet werden. Die Kosten teilen sich die Europäische Union und das Land NRW. Der Rhein-Sieg-Kreis beteiligt sich mit rund 25.000 Euro pro Jahr.

Informationen rund um den Vertragsnaturschutz erhalten Interessenten bei Klaus Weddeling von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis unter der Rufnummer 02243 / 847906 oder per E-Mail an weddeling@biostation-rhein-sieg.de.

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