Rhein-Sieg-Kreis. Wer zum Start des Ausbildungsjahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, hat nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weiterhin gute Chancen. Wie die NGG Köln unter Berufung auf Zahlen der Agentur für Arbeit mitteilt, sind im Rhein-Sieg-Kreis derzeit noch 873 Ausbildungsplätze unbesetzt.
Besonders gesucht werden demnach Nachwuchskräfte in der Gastronomie sowie in der Lebensmittelbranche. Laut NGG sind unter den offenen Stellen 21 Ausbildungsplätze in Hotels, Restaurants und Gaststätten, 61 Plätze in der Lebensmittelindustrie sowie 47 Ausbildungsplätze im Bäckereihandwerk – sowohl in der Produktion als auch im Verkauf.
Der Geschäftsführer der NGG Köln, Marc Kissinger, appelliert an Schulabgänger, die kommenden Wochen für den Einstieg ins Berufsleben zu nutzen. Nach seinen Angaben beginnen viele Ausbildungsverhältnisse nicht zwingend zum 1. August. Auch ein Einstieg im September oder Oktober sei in zahlreichen Betrieben noch möglich.
Statt auf kurzfristige Gelegenheitsjobs zu setzen, empfiehlt die Gewerkschaft eine reguläre Berufsausbildung. Diese bilde die Grundlage für die spätere berufliche Entwicklung und eröffne langfristige Perspektiven.
Tarifbindung und Mitbestimmung im Blick behalten
Nach Einschätzung der NGG sollten angehende Auszubildende bei der Wahl ihres Ausbildungsbetriebs nicht nur auf den Beruf selbst achten, sondern auch auf die Rahmenbedingungen. So sei es aus Sicht der Gewerkschaft wichtig, einen Betrieb mit tariflicher Bezahlung zu wählen.
Außerdem empfiehlt die NGG, darauf zu achten, ob es im Unternehmen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gibt. Diese setze sich für die Interessen der Auszubildenden ein und achte unter anderem darauf, dass der Ausbildungsrahmenplan eingehalten werde.
Als Beispiel nennt die Gewerkschaft die Ausbildung im Bäckereiverkauf. Auszubildende sollten dort nicht ausschließlich mit einfachen Hilfstätigkeiten beschäftigt werden, sondern auch die vorgesehenen kaufmännischen Inhalte sowie den Verkauf und den Umgang mit der Kasse erlernen.
Nach Angaben der NGG sollen diese Kriterien dazu beitragen, dass die Ausbildung den fachlichen Anforderungen entspricht und Auszubildende nicht überwiegend für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt werden.











