Rhein-Sieg-Kreis/Troisdorf. Im Rotter See ist bei verendetem Wassergeflügel das Neurotoxin Typ C des Bakteriums Clostridium botulinum nachgewiesen worden. Nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises besteht für Menschen jedoch keine Gefahr.
Bereits am 18. Juli 2026 waren tote Wasservögel aus dem See geborgen worden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hatte die Tiere zunächst an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld geschickt, um mögliche Tierseuchen auszuschließen.
Die Untersuchungen auf Geflügelpest sowie das West-Nil- und das Usutu-Virus seien negativ ausgefallen, teilte der Kreis mit. Anschließend wurden Proben an das Friedrich-Löffler-Institut weitergeleitet, um einen möglichen Botulismus nachzuweisen.
Nun liegen die Ergebnisse vor: Bei den verendeten Vögeln wurde nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises Clostridium botulinum Neurotoxin Typ C festgestellt. Dieses Toxin betrifft vor allem Tiere wie Wasservögel, Geflügel und auch Rinder. Für Menschen bestehe keine Gefahr.
Das Bakterium kommt weltweit in der Umwelt vor. Unter bestimmten Bedingungen – etwa in einer sauerstoffarmen Umgebung, bei passenden Temperaturen und ausreichendem Nährstoffangebot – kann es sich vermehren und giftige Stoffe bilden. Die Tiere nehmen diese nach Angaben des Kreises beispielsweise über kontaminiertes Wasser oder Futter auf.
Das Nervengift kann zu schweren Lähmungserscheinungen führen. Betroffene Tiere hätten unter anderem Schwierigkeiten, ihren Kopf zu heben, und könnten schließlich weder ausreichend Nahrung noch Wasser aufnehmen. In einem fortgeschrittenen Stadium seien sie zudem nicht mehr lauf- oder flugfähig.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden mögliche Kadaver am Rotter See nach Angaben der Behörden regelmäßig entfernt. Das Veterinäramt appelliert an Besucherinnen und Besucher, tote oder erkrankte Tiere nicht anzufassen oder selbst zu entfernen. Hunde sollten von Kadavern ferngehalten werden und möglichst nicht aus dem See trinken.
Für Hunde gilt am Rotter See zudem eine Leinenpflicht. Auch das Füttern von Wasservögeln ist verboten. Nach der geltenden Satzung der Stadt Troisdorf können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.










