Bad Honnef/Rhein-Sieg-Kreis. Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort um Fördermittel zur Stärkung von Diversität und Teilhabe bewerben. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen. Die Bewerbungsfrist endet am 11. September 2026.
Ziel des Förderprogramms ist es, Barrieren und Benachteiligungen für bislang unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb abzubauen und neue Zugänge zu schaffen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*-Personen.
Gefördert werden strukturelle Veränderungen in Kultureinrichtungen, die langfristig zu mehr Vielfalt und Teilhabe beitragen sollen. Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, welche Themen oder Zielgruppen sie – orientiert an ihrer jeweiligen Ausgangssituation und ihren Entwicklungszielen – besonders in den Blick nehmen möchten. Das Programm ist für die Jahre 2027 und 2028 angelegt.
Förderfähig sind unter anderem projektbezogene Personalausgaben im Bereich Diversitätsmanagement, Beratungs- und Prozessbegleitungen, Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und Workshops sowie Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Künstlerische Projekte können zwar ebenfalls gefördert werden, stehen jedoch nicht im Mittelpunkt des Programms und sollen gegenüber den strukturellen Entwicklungsprozessen nachrangig behandelt werden.
Nicht gefördert werden Baumaßnahmen. Reisekosten können nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Kultureinrichtungen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu gehören unter anderem Theater, Museen, Opern- und Konzerthäuser, Musikschulen, Bibliotheken, Kunstvereine, soziokulturelle Zentren, Literaturhäuser sowie sogenannte „Dritte Orte“. Freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals sind hingegen von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Auch gemeinsame Bewerbungen mehrerer Kultureinrichtungen innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis sind möglich.
Der Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald aus Bad Honnef wirbt ausdrücklich für eine Teilnahme: „Ich möchte die Kulturorte und Kommunen in meinem Wahlkreis ausdrücklich ermutigen, diese Chance zu prüfen. Wer Kultur vor Ort stärkt, stärkt Begegnung, Zusammenhalt und das gesellschaftliche Miteinander“, so Grunwald.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und zu den Fördergrundsätzen stellt das Land Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung.










