Der Entschluss des BUND, das im August geplante R(h)einspaziert-Festival auf der Insel Grafenwerth in Bad Honnef nicht gerichtlich verbieten zu lassen, ist zu begrüßen. Die Insel ist die Festwiese für vielfältige Veranstaltungen der Honnefer Bevölkerung und sie muss es auch bleiben. Wahrscheinlich aber hätte eine Klage diesmal ohnehin weniger Chancen auf Erfolg gehabt. Immerhin hat der Rhein-Sieg-Kreis – anders als im Fall der gerichtlich von der Insel verbannten Inselkonzerte –zu seiner bewährten Verwaltungspraxis zurückgefunden und für das Festival rechtzeitig eine Genehmigung erteilt. So wurde dem BUND ein möglicher Klagegrund genommen.
Entlarvend dagegen ist die Begründung des BUND: Er wolle nicht gegen das geplante Gratis-für-Jedermann-Spektakel vorgehen, weil es sich dabei um eine nicht kommerzielle Traditionsveranstaltung handele. Man beachte: Ein Open-Air-Rockfestival, bei dem Besucher freien Zugang zur gesamten Insel einschließlich der unter FFH-Schutz stehenden Uferbereiche haben, hält der BUND mit dem Naturschutz vereinbar. Einen Klassik-Abend mit Zuhörern in Sitzreihen auf einer umzäunten Wiese dagegen nicht. Die Eintrittskarte also macht den Unterschied! Wenn der BUND das so sehen mag, ist das seine Sache. Er sollte sich dann nur nicht hinter dem Vorwand des Naturschutzes verstecken.
Konrad Handschuch