Bad Honnef – Ein Prestigeprojekt gerät ins Wanken: Letzten Freitag urteilte das Verwaltungsgericht Köln, die Planungen auf der Insel Grafenwerth seien teilweise rechtswidrig. Konkret geht es dabei um die Bauabschnitte 2 und 3.
Angestrengt hatte das Verfahren der BUND. Die Naturschützer fühlen sich durch das Urteil bestätigt. Die Befreiung sei kein Vehikel, alle möglichen privaten oder kommunalen Sonderwünsche gegen Natur- und Landschaftsschutz zuzulassen, kommentierten sie in einer Pressemeldung. Aber auch Kreis und Stadt zeigten sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Die bisherigen Baumaßnahmen hätten Rechtssicherheit gewonnen, so Bad Honnefs Bürgermeister Otto Neuhoff
Von Irritation spricht nun die SPD Bad Honnef: „Es sei schon erstaunlich, wie Kreisverwaltung und Stadt eine Teilniederlage in einen Erfolg umzudeuten versuchen. Immerhin sind Kernbereiche der Gesamtkonzeption vom Verwaltungsgericht vorerst wegen großer Bedenken gestoppt worden.“
SPD Ratsmitglied Wolfram Freudenberg: „Mit dieser auffällig zur Schau getragenen „Zufriedenheit“ mit dem Gerichtsurteil sollen meines Erachtens nachweisliche Planungsfehler im Landschaftsschutzgebiet vertuscht werden. Der Stadtrat beauftragte Planungen, die auf der Insel nicht möglich sind (Sitztreppen am Ufer, Bühne etc.).“
Die SPD habe im letzten Umweltausschuss ökologische Verbesserungen bzw. Nachbesserungsforderungen beantragt, sei aber überstimmt worden. Weiter weist Freudenberg auf Kostensteigerungen beim ersten Bauabschnitt hin. „Steuergelder sollten besser und sorgfältiger eingesetzt werden“.
SPD-Bürgermeisterkandidat Klaus Munk erinnert an die letzte Debatte, bei der es um eventuelle Planungsänderungen ging und zitiert Bürgermeister Otto Neuhoff: „Es sei nun genug geplant.“
Munk weiter: „Offensichtlich war es das nicht. Nur hätte er sich das nicht erst vom Gericht bestätigen lassen müssen. Eigentlich ist es anerkannte Regel guter Führung, derart weitreichende, kostenintensive Planungen auch im Zuge der Realisierung regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.“
Es gibt tatsächlich viele planerische Fragen, ganz unabhängig von der Frage der förmlichen Genehmigungsfähigkeit verschiedener Bauabschnitt:
Warum müssen die Spielplätze in der Nordspitze gebaut werden, wo das Hochwasser am schnellsten aufläuft?
Wären Spielplätze im mittleren Parkbereich der Insel nicht auch vertretbar gewesen?
Wozu braucht man eine zusätzliche Treppe von der Brücke zum Ostufer an der Nordspitze?
Warum müssen die Wege für die Nordspitze mit viel Aufwand (viel Bodeneinbau) angehoben werden, um sie ein paar Tage länger hochwasserfrei zu haben?
Macht es Sinn, Spielplätze im Auenwald der Nordspitze zu errichten, wenn dies zu einer extrem erhöhten Verkehrssicherungspflicht mit hohen Folgekosten bei der Betreuung bei den dortigen Bäumen führt?
Wäre eine konfliklösende Planung nicht sinnvoll gewesen, die z.B. auch für einen abgegrenzten Hundefreilaufbereich im Park Sorge getragen hätte? Oder lohnt die Überlegung, Teile des Freibadgeländes so abgrenzen, dass sie während des übrigen Jahres ohne Freibadbetrieb auch Teil des öffentlich zugänglichen Stadtparks werden könnten?
Warum ist mit der Planung kein naturschutzfreundliches Pflegekonzept verbunden, das die Auenvegetation fördert und die Grünpflege der Insel stärker auf den Erhalt der Biologischen Vielfalt ausrichtet?
Wären statt einer Treppenanlage zum Rhein nicht auch Sitzblöcke oder einfach mehr Bänke entlang der Promenade ausreichend?