Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Umgang mit Landschaftsschutzgebieten unterliegt in Deutschland bestimmten Regeln. Das Verwaltungsgericht Köln stellte in seinem Eilbeschluss fest, dass die auf der Insel geplanten Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen. Deshalb muss der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese ist laut Verwaltungsgericht noch nicht einmal beantragt worden.
Der BUND hat sich zum Ziel gesetzt, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen – die Natur – vor weiterer Zerstörung zu bewahren, wieder herzustellen und das Aussterben bedrohter Arten zu verhindern. Nimmt man Naturschutz in Deutschland ernst, hat der BUND also alles richtig gemacht. Kritik ist hier nicht angebracht. Frage: Warum wurden die Ausnahmeanträge nicht gestellt?
Hinweis: Der BUND hat sich nicht gegen Konzerte auf der Insel ausgesprochen, sondern für die Einhaltung einer Rechtslage. Der BUND sieht allerdings ein Problem darin, dass so viele Konzerte – und davon drei an drei darauffolgenden Tagen mit insgesamt über 10.000 BesucherInnen – dem Schutz der Natur noch entsprechen.
Es geht hier also nicht darum, den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück Freizeitgebiet und sozialen Lebensraum wegzunehmen, sondern darum, ein vertretbares Maß an Naturbelastung zu finden, damit die Umwelt heil bleibt bzw. nicht noch schneller zerstört wird. Gäbe es die Gefahr nicht, läge die Insel ja nicht in einem besonders geschützten Gebiet.
Im günstigsten Fall kommt am Ende des Konflikts eine Lösung heraus, die Naturschutz und Spaß unter einen Hut bringt. Im schlimmsten Fall kann es geschehen, dass zukünftig überhaupt keine Konzerte mehr auf der Insel stattfinden dürfen. Dann nämlich, wenn sich Beteiligte im Vorfeld nicht zusammensetzen um einen Konsens zu erzielen – und Gerichte entscheiden müssen.
Kartenvorverkauf:
Bad Honnef, Brunnencafé, Kirchstr./Hauptstr.
Bad Honnef-Aegidienberg, Café Schlimbach, Aegidiusplatz
Online: eventime-light.de (zzgl. Gebühr)
Abendkasse: geöffnet ab 18.30 Uhr.
Vorbestellungen: 02224-1237227 oder info@zeughaus-kleinkunst.de
„Landschaftsschutzgebiet“ sagt doch alles. Da ist kein Diskussionsraum. „Spaß“ kann man genau so gut woanders haben, warum muss es so unbedingt im Schutzgebiet sein?
„…ein vertretbares Maß an Naturbelastung zu finden…“
Vertretbar für wen? Für die Betreiber? Für die Verwaltung? Denn die Betroffenen, die Tiere, kann leider keiner fragen. Einzig vertretbar für den Naturschutz wäre eine konsequente Durchsetzung des Verbots.
„Im günstigsten Fall kommt am Ende des Konflikts eine Lösung heraus, die Naturschutz und Spaß unter einen Hut bringt. “
Genau, und das ist ganz einfach: Konzerte anderwohin verlegen. Würde die Stadt vielleicht auch ein wenig beleben. Oder sind wir so egoistisch, dass wir Spaß über das Wohlsein der Fauna und Flora stellen? Das wäre sehr traurig.