Düsseldorf. Die Zahl der im Straßenverkehr verunglückten Personen in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2025 erneut gestiegen und hat den höchsten Stand seit 2018 erreicht. Insgesamt wurden 81.378 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet – ein Anstieg um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auch die Zahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle nahm zu. In NRW registrierten die Behörden 2025 insgesamt 81.687 Unfälle, was einem Plus von 2,6 Prozent entspricht. Besonders deutlich fällt der Anstieg bei Unfällen mit Personenschaden aus: Diese stiegen um 4,0 Prozent auf 65.232 Fälle.
Weniger Tote und Schwerverletzte – mehr Leichtverletzte
Trotz der gestiegenen Gesamtzahlen gibt es bei den schwersten Unfallfolgen einen leichten Rückgang. Die Zahl der Verkehrstoten sank um sechs Personen auf 479, ein Minus von 1,2 Prozent. Im Vergleich zu 2015 entspricht dies einem Rückgang um 8,2 Prozent.
Auch die Zahl der Schwerverletzten ging leicht zurück. 2025 wurden 10.193 Menschen schwer verletzt – ein Rückgang um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich ergibt sich hier ein deutliches Minus von 22,6 Prozent.
Deutlich anders entwickelt sich dagegen die Zahl der Leichtverletzten: Sie stieg um 3,8 Prozent auf 70.706 Personen und liegt damit 12,1 Prozent über dem Wert von 2015.
Köln und Düsseldorf mit den höchsten Unfallzahlen
Regional betrachtet verzeichnete die Stadt Köln die meisten Unfälle mit Personenschaden. Dort wurden 5.221 entsprechende Unfälle registriert. Dabei kamen 16 Menschen ums Leben, 646 wurden schwer und 5.702 leicht verletzt.
Auf Platz zwei folgt Düsseldorf mit 2.572 Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 3.179 Personen verletzt oder getötet, darunter 9 Todesopfer und 307 Schwerverletzte.
Die Städteregion Aachen meldete 2.200 Unfälle mit Personenschaden und 2.681 Verunglückte. Im Rhein-Sieg-Kreis wurden 2.170 Unfälle registriert, bei denen 2.764 Menschen verletzt oder getötet wurden.
Hintergrund zur Statistik
Die Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst alle polizeilich aufgenommenen Unfälle auf öffentlichen Straßen und Plätzen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden oder erheblicher Sachschaden entstanden ist. Reine Bagatellunfälle ohne Alkoholbezug werden nicht berücksichtigt.
red / IT.NRW










