„Ein bisschen Alkohol schadet nicht – solange die Eltern dabei sind.“ Was jahrzehntelang in Deutschland gilt, wirkt heute wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Wussten Sie von dieser Regelung überhaupt? Hat Bundesfamilienministerin Karin Priem recht, wenn sie diese Regelung abschaffen will? Ja!
Die Grundidee des begleiteten Trinkens ist schnell erzählt: Jugendliche sollen nicht heimlich trinken, sondern unter Aufsicht lernen, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Ein pädagogischer Ansatz, der auf Vertrauen setzt. Doch genau hier beginnt das Problem.
Denn wenn man diese Logik konsequent weiterdenkt, wird sie brüchig. Würde man ernsthaft auf die Idee kommen, auch andere berauschende Substanzen „begleitet“ zu erlauben (bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist) – einfach, um einen kontrollierten Umgang zu fördern? Natürlich nicht. Und genau dieser Widerspruch zeigt: Alkohol wird gesellschaftlich bis heute verharmlost.
Dabei ist die wissenschaftliche Lage klar. Je früher junge Menschen mit Alkohol in Kontakt kommen, desto größer ist das Risiko für späteren problematischen Konsum. Das „begleitete Trinken“ senkt diese Schwelle – es normalisiert, was eigentlich kritisch hinterfragt werden müsste.
Hinzu kommt: Die Verantwortung wird auf die Eltern verlagert. Doch nicht alle Eltern können oder wollen diese Rolle übernehmen. Und nicht jede familiäre Situation bietet den geschützten Rahmen, den das Gesetz stillschweigend voraussetzt.
Das Ergebnis ist eine Regelung, die vielleicht gut gemeint war, aber heute kaum noch in die Zeit passt. Während Prävention und Gesundheitsschutz an Bedeutung gewinnen, hält Deutschland an einer Ausnahme fest, die eher Signalwirkung als Schutz entfaltet.
Es ist an der Zeit, diese Sonderregelung zu überdenken. Nicht, weil man Jugendlichen misstraut – sondern weil man sie ernst nimmt.
Denn echter Jugendschutz bedeutet nicht, Risiken zu begleiten. Sondern sie möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.










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