Bühne steht, Getränke sind geordert, KünstlerInnen freuen sich. Doch nach jetzigem Stand dürfen die Konzerte auf der Insel Grafenwerth nicht stattfinden. Wer hat hier geschlafen?
Liest man sich das Gerichtsurteil durch, kommt man zu dem Eindruck: die Verwaltungen haben alles richtig gemacht, die Schuld liegt beim Veranstalter:
„Im Rahmen einer Besprechung im Mai 2018 zu einer geplanten Veranstaltungsserie auf der Insel Grafenwerth hatten Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) dem Veranstalter erläutert, dass er eine Ausnahmeerlaubnis von Verboten der Landschaftsschutzgebietsordnung bei dem RSK beantragen müsse. Auf Anfrage des BUND im August 2021 teilte der RSK mit, für die im Juni 2022 geplanten Konzerte seien Ausnahmeerlaubnisse bislang nicht beantragt worden. Im Dezember 2021 und Februar 2022 erinnerte der RSK die Stadt Bad Honnef daran, den Veranstalter aufzufordern, rechtzeitig die notwendigen Erlaubnisse zu beantragen. Diese antwortete, der Veranstalter habe schon Ende des Jahres 2021 tätig werden wollen. Am 3. März 2022 beantragte der Veranstalter bei der Stadt Bad Honnef eine Veranstaltungsgenehmigung. Das dafür verwendete Formular wies darauf hin, dass bei Veranstaltungen auf der Insel zwingend zusätzlich eine Erlaubnis beim RSK zu beantragen sei. Dennoch beantragte der Veranstalter die Erlaubnis nicht“.
Wäre das tatsächlich so, würde man einem Veranstalter, der 40 Jahre im Geschäft ist, unterstellen, er kenne die Spielregeln seines Geschäfts nicht. Zumal hatte er schon mit Joan Baez ein Konzert auf der Insel veranstaltet, wusste also, was zu tun ist und was nicht.
Merkwürdig auch, dass sowohl der Kreis und die Stadt immer für die Konzerte geworben haben, die Stadt auf Bannern und Plakaten sogar mit eigenem Logo. Dennoch will sie nicht gewusst haben, dass die Konzerte nicht ordnungsgemäß beantragt wurden? Und welche Rolle spielt ein Umweltgutachten, auf das sich Bürgermeister Neuhoff in einem Honnef heute-Video bezieht?
Es scheint, als würden sich die Beteiligten jetzt gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben wollen. Vermutlich geht es auch um Geld. Denn für die Verluste (laut GA liegen die im sechststelligen Bereich) muss ja irgendwer aufkommen – sollte das Oberverwaltungsgericht die Konzerte nicht doch noch freigeben.
Die BUND-Kritiker sollten sich das Urteil ziemlich genau durchlesen. Vor allem diejenigen, die in dem Eilantrag eine Taktik sehen. Wenn es stimmt, was das Gericht mitteilt (und davon gehen wir aus), wurde der BUND bereits im August 2001 tätig. Und wenn man die Reaktion der Bad Honnefer Grünen auf den Konflikt berücksichtigt, dürfte klarwerden, wie kompliziert die Sachlage beim Naturschutz ist.
Fundamentalismus hin, Fundamentalismus her – was früher kein Problem war, ist in Zeiten der Klimakatastrophe alles andere als normal.
Kartenvorverkauf:
Bad Honnef, Brunnencafé, Kirchstr./Hauptstr.
Bad Honnef-Aegidienberg, Café Schlimbach, Aegidiusplatz
Online: eventime-light.de (zzgl. Gebühr)
Abendkasse: geöffnet ab 18.30 Uhr.
Vorbestellungen: 02224-1237227 oder info@zeughaus-kleinkunst.de